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  1. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz: GKV-Modernisierungsgesetz (GMG), ist die rechtliche Grundlage für den 2003 begonnenen Versuch einer Reform des deutschen Gesundheitswesens unter Kostengesichtspunkten.

  2. Die Regelung des § 62 Abs. 1 S 1 SGB V (idF durch Art. 1 Nr. 30 Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14.11.2003, BGBl I 2190, mWv 1.1.2004) begrenzt die Höhe der während jedes Kalenderjahres zu leistenden Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze.

  3. 1. Jan. 2004 · Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) ist ein großes Maßnahmenpaket beschlossen worden, das vor allem der kontinuierlichen Beitragssteigerung in der gesetzlichen Krankenversicherung entgegenwirken soll. Unter anderem müssen Patienten nun grundsätzlich zu allen Leistungen Zuzahlungen erbringen.

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  4. Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) A. Problem und Ziel Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland ist mit ihren Grundprinzipien Solidarität, Subsidiarität und Selbstverwaltung ein Modell, das eine umfassende medizinische Versorgung gewährleistet. Alle Versicherten

  5. Januar 2004 in Kraft. Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) vom 26. März 20072; mit dem GKV-WSG wurde der Gesundheitsfonds eingeführt, in den die Beiträge der Versicherten und steuer-finanzierte Bundesmittel fließen.

  6. Bundesgesetzblatt Bundesgesetzblatt Teil I 2003 Nr. 55 vom 19.11.2003 - Seite 2189 bis 2284 - Komplette Ausgabe

  7. 14. Nov. 2003 · Inkrafttreten: Im Wesentlichen ab 01.01.2004. Wesentliche Inhalte: Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherungsfremde Leistungen, wie Mutterschaftsgeld oder das Krankengeld bei der Betreuung eines Kindes, werden nicht mehr über die GKV finanziert, jedoch über die Kassen abgewickelt. Die Finanzierung geschieht ...