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  1. Das Herzogtum Preußen (Polnisch: Księstwo Pruskie) oder Herzoglich Preußen (Polnisch: Prusy Książęce) war ein von 1525 bis 1701 bestehendes Staatswesen, das mehrheitlich aus dem zwischen den Unterläufen von Weichsel und Memel liegenden Teil des Deutschordensstaates entstanden war.

  2. Die Entwicklung Preußens. Preußen 1618: Es ist der Beginn der Regierung der brandenburgischen Kurfürsten im Herzogtum Preußen. Auf der Karte zu sehen ist in der Mitte das brandenburgische Kernland, im Osten das Herzogtum Preußen, das dem Gesamtgefüge den Namen geben wird, im äußersten Westen die Grafschaften Kleve, Mark und Ravensberg.

  3. Die Anfänge des Königreichs Preußen. Was später Preußen genannt wurde, war zunächst nur ein geografischer Flickenteppich, bestehend aus dem Kurfürstentum der Mark Brandenburg, dem Herzogtum Preußen rund um Königsberg sowie einzelner Gebiete rund um Kleve und Ravensberg im Westen des Reiches.

  4. de.wikipedia.org › wiki › PreußenPreußen – Wikipedia

    Aus ihm entstand nach seiner Säkularisierung im Zuge der Reformation 1525 das weltliche Herzogtum Preußen mit der Hauptstadt Königsberg. Dieses fiel 1618 durch Erbschaft an die hohenzollernschen Kurfürsten von Brandenburg, die von da an beide Länder von Berlin aus in Personalunion regierten.

  5. Die Entstehung des Königreichs Preußen ist eng mit der Geschichte des Deutschen Ordens und den polnisch-litauischen Herrschern verbunden. Im Jahr 1525 wurde der Deutsche Orden in den Herzogtümern Preußen und Livland durch die Reformation säkularisiert.

  6. Das Herzogtum Preußen oder Herzoglich Preußen war ein von 1525 bis 1701 bestehendes Staatswesen, das mehrheitlich aus dem zwischen den Unterläufen von Weichsel und Memel liegenden Teil des Deutschordensstaates entstanden war. Seine Hauptstadt war Königsberg.

  7. Herzogtum, lat. ducatus, ist der stammesbezogene bzw. territoriale Amts- und Herrschaftsbereich eines Herzogs . Inhaltsverzeichnis. 1 Herzogtümer in fränkischer Zeit. 1.1 Stammesherzogtümer. 2 Herzogtümer im römisch-deutschen Reich. 2.1 Stammesherzogtümer. 2.2 Territorialherzogtümer.