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  1. Suchergebnisse:
  1. Ausländerbehörde, Zulassungsstelle und Fahrerlaubnisbehörde sind nur mit Termin erreichbar. Informieren Sie sich vor Ihrem Besuch auf der Seite der jeweiligen Einrichtung, eine Übersicht finden Sie unter Organisationsstruktur .

  2. Die KFZ- Zulassungsbehörde ist zu­stän­dig, wenn Fahr­zeu­ge zum Ver­kehr zu­ge­las­sen, um­ge­schrie­ben oder ab­ge­mel­det wer­den sol­len. Es kön­nen on­line Wunsch­kenn­zei­chen und Ter­mi­ne re­ser­viert wer­den.

  3. Ausländerbehörde, Zulassungsstelle und Fahrerlaubnisbehörde sind nur mit Termin erreichbar. Informieren Sie sich vor Ihrem Besuch auf der Seite der jeweiligen Einrichtung, eine Übersicht finden Sie unter Organisationsstruktur .

  4. Reservieren sie ihren Termin bei der Zulassungs- oder Führerscheinbehörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin

  5. Hier finden Sie die wichtigsten und hilfreichsten Infos über die Kfz Zulassungsstelle des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Neuruppin und Wittstock. Bereiten Sie sich optimal auf Ihren Termin vor: Von Adresse über Websites, Terminvereinbarung, Öffnungszeiten, Wartezeiten, Wunschkennzeichen, Kennzeichenmitnahme, Bewohnerparkausweise, ...

  6. Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug abmelden möchten, können Sie dies in jeder deutschen Zulassungsbehörde beantragen. In Ostprignitz-Ruppin ist dafür das Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr des Landkreises zuständig. Um die Abmeldung vorzunehmen müssen Sie nicht der/die Fahrzeughalter:in sein.

  7. Über 800 Mit­ar­bei­ter:innen küm­mern sich um Ihre An­lie­gen – vom Bau­an­trag bis zur Sperr­müll­an­mel­dung. Da unser Leis­tungs­an­ge­bot sehr groß ist, ar­bei­ten bei uns auch Men­schen aus un­ter­schied­li­chen Fach­be­rei­chen – bei­spiels­wei­se der Me­di­zin, der So­zia­len Ar­beit, den Ingenieurs- oder Ver­wal­tungs­wis­sen­schaf­ten.