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  1. Wer ein Studium der Rechtswissenschaft absolviert hat und mit der ersten Prüfung (bzw. bis 2003 mit dem ersten Staatsexamen) abgeschlossen hat, wird heute als Jurist bezeichnet.

  2. Das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität ist zweistufig gegliedert. Im Rahmen der universitären Ausbildung bildet das erste juristische Staatsexamen nach neun Semestern den...

  3. Mit simulierten Gerichtsverhandlungen, sogenannten Moot Courts, und anwaltsorientierten Zusatzqualifikationen sammeln Sie in Hannover bereits im Studium erste Praxiserfahrungen für den späteren Beruf. Außerdem bietet die Juristische Fakultät ihren Studierenden ein großes Angebot an E-Learning-Inhalten, also interaktive Lehrangebote, die ...

  4. Die Ausbildung von Juristinnen und Juristen umfasst zwei Abschnitte: Das Studium der Rechtswissenschaften mit einer Regelstudienzeit von neun Semestern erfolgt auf Basis landesgesetzlicher Verordnungen und schließt mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung ab. Diese besteht aus einer staatlichen Pflichtprüfung und einer universitären Schwerpunkt...

  5. Welche Voraussetzungen brauche ich, um Jura zu studieren? Um Jura zu studieren, brauchst Du als formale Voraussetzung eine Hochschulzugangsberechtigung. Wählst Du das klassische Rechtswissenschaften-Studium an einer staatlichen Universität, dann führt am "normalen" Abitur kein Weg vorbei.

  6. Rechtswissenschaft kannst Du an den meisten Universitäten nur auf Staatsexamen studieren. Teilweise ist aber auch ein Bachelor und Master Studium mit den Abschlüssen Bachelor of Laws (LL.B.) beziehungsweise Master of Laws (LL.M.) möglich.

  7. Die Erste juristische Prüfung besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (Staatsprüfung) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (Universitätsprüfung), § 1 Abs. 1 Juristenausbildungsgesetz (JAG).