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  1. Der Regierungsbezirk Köln bildet zusammen mit dem Regierungsbezirk Düsseldorf den rheinischen Teil Nordrhein-Westfalens und zugleich dessen süd-westlichen Grenzbereich. Er grenzt an die Niederlande und Belgien sowie an Rheinland-Pfalz und die Regierungsbezirke Arnsberg und Düsseldorf.

  2. Karte Basisdaten Deutschland. Land Nordrhein-Westfalen. Regierungsbezirk Köln; Verwaltungssitz: Köln: Fläche: 7.364,04 km²: Einwohner: 4.527.594 (31. Dezember 2022) Bevölkerungsdichte: 615 Einwohner je km² Bezirksgliederung: 95 Gemeinden in 8 Kreisen und 4 kreisfreie Städte Regierungspräsidium; Regierungspräsident: Thomas Wilk

  3. Köln Karte - Regierungsbezirk Köln, Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Deutschland. Nordrhein-Westfalen. Kölner Bucht. Regierungsbezirk Köln. Köln ist eine der ältesten Städte Deutschlands. Seine Bewohner blicken auf eine fast 2000-jährige bewegte Stadtgeschichte zurück.

  4. Eine Übersichtskarte mit der Verwaltungsstruktur von NRW im Maßstab 1 : 250 000. Die Karte zeigt Regierungsbezirke, Kreise, Städte und Gemeinden sowie Straßen, Gewässer und Siedlungen.

  5. Beschreibung: südlicher der beiden nordrheinischen Regierungsbezirke; südlichste Region in Nordrhein-Westfalen und westlichster Teil Deutschlands. Kategorie: Regierungsbezirk in Preußen. Orb: Nordrhein-Westfalen, Deutschland, Mitteleuropa, Europa. Ansicht auf Open­Street­Map.

  6. Gesamtfortschreibung wird ein Regionalplan stets an neue Erfordernisse angepasst und durch entsprechende Einzeländerungen aktualisiert. Der Verfahrensablauf bleibt dabei gleich. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln setzt sich aus Textteil und Karten (M 1:50.000) zusammen und gliedert sich in die räumlichen Teilabschnitte.

  7. Die Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen sind Einrichtungen der Landesverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen. Die Bezirksregierungen sind in Nordrhein-Westfalen Landesmittelbehörden und übernehmen damit in der Verwaltungshierarchie eine mittlere Stellung zwischen der Ministerialebene und den unteren Landesbehörden sowie den Kommunen.