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  1. Die zentrale Ausländerbehörde (ZAB) beim Regierungspräsidium Gießen trifft während aber auch nach Abschluss des Asylverfahrens alle notwendigen ausländerrechtlichen Entscheidungen und Maßnahmen. Das reicht von der Erlaubnis der Ausübung einer Beschäftigung, die Bescheinigung von Duldungen bis zum Ausstellen notwendiger Bescheinigungen ...

  2. Das Regierungspräsidium Gießen übt die Fachaufsicht über die acht Ausländerbehörden, die sich in Mittelhessen bei den Landkreisen und Städten befinden, aus. Die Fachaufsicht umfasst die Überprüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit der ausländerbehördlichen Entscheidungen des nachgeordneten Bereiches.

  3. Regierungspräsidium Gießen. Landgraf-Philipp-Platz 1-7. 35390 Gießen. Postanschrift. Regierungspräsidium Gießen. Postfach 100851. 35338 Gießen. Telefon (Zentrale): 0641 / 303 - 0. Telefax : 0641 / 303 - 2197. E-Mail-Adresse: poststelle@rpgi.hessen.de.

  4. Alternativ kann er auch in den Briefkasten am Rathaus, Berliner Platz 1, 35390 Gießen eingeworfen werden. Was kann ich tun, um meinen bereits erstellten elektronischen Aufenthaltstitel zu erhalten? Bitte vereinbaren Sie telefonisch unter der Nummer 0641 306-2280 oder per Mail an auslaenderbehoerde@giessen.de einen Termin zur Abholung.

  5. Die Ausländerbehörde/Servicestelle ist unter anderem zuständig für Einbürgerung, Beratung und Entgegennahme von Anträgen, Aufenthaltstitel – Neuausstellung wegen Ablauf der Passgültigkeit, Aufenthaltsbescheinigung sowie Elektronischer Aufenthaltstitel. Kontakt

  6. 9. Jan. 2023 · Was kann ich tun, wenn ich vor­ha­be zu einem an­de­ren Ar­beit­ge­ber zu wech­seln? Be­nö­tigt wird die Stel­len­be­schrei­bung des neuen Ar­beit­ge­bers. Den Vor­druck schi­cken wir Ihnen auf te­le­fo­ni­sche Nach­fra­ge (0641 306- 2280) oder An­for­de­rung per Mail ( aus­la­en­der­be­ho­er­de ...

  7. Zuständigkeit für. Gießen. Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) und des EWR einreichen. Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung beantragen.