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  1. Das Staatswappen der DDR besteht aus einem gelben/goldenen Ährenkranz, in dem sich ein Hammer und ein Zirkel in gelber Farbe befinden. Der Ährenkranz ist im unteren Teil mit einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen. Es handelt sich dabei um fünf Schleifen, die symbolisch für die fünf Länder stehen. Der Hammer symbolisiert ...

  2. Das Staatswappen der DDR besteht aus einem gelben/goldenen Ährenkranz, in dem sich ein Hammer und ein Zirkel in gelber Farbe befindet. Der Ährenkranz ist im unteren Teil mit einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen. Der Hammer symbolisiert die Arbeiterklasse, der Ährenkranz die Klasse der Bauern und der Zirkel die soziale Schicht der ...

  3. Die Flagge der Deutschen Demokratischen Republik bestand aus drei waagerechten Streifen in den traditionellen deutsch-demokratischen Farben Schwarz-Rot-Gold mit dem Staatswappen der DDR in der Mitte, bestehend aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz als Symbol des Bündnisses von Arbeitern, Bauern und Intelligenz.

  4. Das Staatswappen der DDR besteht aus einem gelben/goldenen Ährenkranz, in dem sich ein Hammer und ein Zirkel in gelber Farbe befinden. Der Ährenkranz ist im unteren Teil mit einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen. Es handelt sich dabei um fünf Schleifen, die symbolisch für die fünf Länder stehen.

  5. Das Bundeswappen ist das Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland. Es weist die Farben der Flagge Deutschlands ( Schwarz-Rot-Gold) auf.

    • 1928 (Deutsches Reich), wiedereingeführt am 20. Januar 1950 (Bundesrepublik)
    • Bundesadler im goldenen Schild
    • verschiedene seit dem 12. Jahrhundert
  6. Erst m it dem Änderungsgesetz v om 1. Oktober 1959 w urde das Staatswappen d ann integraler Teil d er Staatsflagge d er DDR. Das Staatswappen w ar gleichzeitig Bestandteil d es Wappens d er NVA u nd – umgeben v on einem 12-zackigen weißen Gardestern – d as der Volkspolizei.

  7. Mai 1953 bis 26. September 1955) Staatswappen der DDR (26. September 1955 bis 3. Oktober 1990) Mit Gesetz vom 26. September 1955 wurde das Staatswappen mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz bestimmt, als Staatsflagge weiterhin Schwarz-Rot-Gold. Mit Gesetz vom 1. Oktober 1959 wurde das Wappen in die Staatsflagge eingefügt.