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  1. Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine selbst zu berechnende Abgabe. In der im Regelfall monatlich zu erstellenden Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) werden der Umsatzsteuer die Vorsteuerbeträge gegenübergestellt. Überwiegt die Umsatzsteuer, ergibt sich eine Zahllast bzw. Vorauszahlung.

  2. 29. Okt. 2020 · Bei der monatlichen Abgabe musst du ebenso ein Elftel der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres an das Finanzamt als Sondervorauszahlung überweisen. Bei der quartalsweisen Abgabe ist keine Sondervorauszahlung nötig.

  3. Bei der Sollbesteuerung entsteht die Umsatzsteuerschuld mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wird. Die Steuerschuld verschiebt sich um maximal einen Kalendermonat, wenn die Rechnung in einem späteren Monat gelegt wird.

  4. So ist die Rege­lung zur monat­li­chen Abgabe der Umsatz­steuer-Vor­anmel­dungen bei Neu­auf­nahme der beruf­li­chen oder gewerb­li­chen Tätig­keit inso­weit aus­ge­setzt, als dass sich der Vor­anmel­dungs­zeit­raum auch hier nach der Steu­er­last bestimmt.

  5. 20. Feb. 2023 · Eine freiwillige monatliche UVA-Abgabe ist möglich. Das Wahlrecht wird ausgeübt, indem fristgerecht für den ersten Voranmeldungszeitraum (z.B. für den Monat Jänner 2023) die UVA bis zum 15.3.2023 dem Finanzamt übermittelt wird. Andernfalls ist für den Voranmeldungszeitraum 1.Quartal 2023 die UVA bis zum 15.5.2023 einzureichen. ← Vorheriger Beitrag.

  6. Wenn Sie selbstständig sind und umsatzsteuerpflichtige Leistungen oder Lieferungen erbringen – egal ob haupt- oder nebenberuflich –, müssen Sie in der Regel entweder monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch ans Finanzamt übermitteln.

  7. 12. Feb. 2020 · Stand: 12. Februar 2020. Hat ein Unternehmer im Vorjahr mehr als € 100.000 Umsatz erzielt, so ist eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) monatlich zu erstellen und beim Finanzamt grundsätzlich elektronisch einzureichen. Die Vorauszahlung ist monatlich zu entrichten.