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  1. Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union, kurz als EU-Ratspräsidentschaft oder auch Ratspräsidentschaft bezeichnet, rotiert gemäß Abs. 9 EU-Vertrag nach einem gleichberechtigten Turnus zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Alle sechs Monate wechselt die Ratspräsidentschaft zwischen den EU-Mitgliedsländern gemäß einer ...

  2. Der Vorsitz im Rat wird von den EU-Mitgliedstaaten nacheinander in einem Turnus von sechs Monaten wahrgenommen. Während dieser sechs Monate leitet der Vorsitz die Sitzungen und Tagungen auf allen Ebenen des Rates und trägt zur Kontinuität der Arbeit der EU im Rat bei.

  3. Der Vorsitz setzt die Prioritäten der EU nach den Vorgaben des Europäischen Rates in konkrete Beschlüsse um. Der Europäische Rat (d. h. die Staats- und Regierungschefs der EU) tritt regelmäßig zusammen, um die allgemeine politische Richtung und die Prioritäten der EU festzulegen.

  4. Als Vorsitzender der Gipfeltreffen wird auf jeweils zweieinhalb Jahre ein Präsident des Europäischen Rates gewählt, der ansonsten kein nationales politisches Amt innehaben darf.

  5. Der Präsident des Europäischen Rates ( PER ), auch verkürzt als EU-Ratspräsident bezeichnet, ist eine Position innerhalb des Institutionengefüges der Europäischen Union, welches in seiner jetzigen Form durch den Vertrag von Lissabon geschaffen wurde.

  6. Die Mitglieder des Europäischen Rates sind die 27 Staats- und Regierungschefs der EU-Länder.

  7. Überblick. Rolle: Bestimmung der allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der Europäischen Union. Mitglieder: Staats- und Regierungschefs der EU-Länder, Präsident des Europäischen Rates, Präsident der Europäischen Kommission. Präsident: Charles Michel.