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  1. Wahlpflicht laut Art. 48 der Verfassung der Italienischen Republik, die Nichtteilnahme hat (Stand 2008) faktisch keine Konsequenzen mehr. [12] Luxemburg Luxemburg

  2. luxembourg.public.lu › de › gesellschaft-und-kulturDas Wahlsystem - Luxembourg

    Luxemburg ist ein demokratischer Staat, dessen politische Mandatsträger durch freie, allgemeine und geheime Wahlen legitimiert werden. Dies geschieht im Rahmen von Wahlen zur Abgeordnetenkammer ( Chambre des députés ), den Kommunalwahlen und den Europawahlen.

  3. Finden Sie hier eine Zusammenfassung aller geltenden Rechtsvorschriften bezüglich der Wahlen in Luxemburg.

  4. Wahlpflicht. Für alle in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Wähler besteht Wahlpflicht. Wähler können sich nicht vertreten lassen. Wähler, die nicht an der Wahl teilnehmen können, müssen dem territorial zuständigen Staatsanwalt ihre Abwesenheitsgründe mitteilen und entsprechende Belege vorlegen. Nicht begründete Abwesenheiten ...

  5. Jede in das Wählerverzeichnis eingetragene Person ist verpflichtet, am Wahltag zu wählen. Personen im Alter von über 75 Jahren sind von der Wahlpflicht befreit. Luxemburgische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, sind nicht zur Wahlteilnahme verpflichtet.

  6. Die reguläre Amtszeit der Abgeordneten beträgt 5 Jahre. Die Abgeordneten werden in allgemeiner Direktwahl gewählt. Jede in den Wählerverzeichnissen eingetragene Person mit luxemburgischer...