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  1. Das KPD-Verbot vom 17. August 1956 war das zweite Parteienverbot in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, nachdem die offen neonazistische Sozialistische Reichspartei (SRP) 1952 verboten worden war.

  2. 17. Aug. 2016 · Am 17. August 1956 ist es schließlich soweit: Am Vormittag erklärt das Bundesverfassungericht die KPD für verfassungswidrig und verbietet die Partei. In allen großen westdeutschen Städten...

  3. 16. Aug. 2006 · Vor 50 Jahren, am 17. August 1956, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Kommunistische Partei Deutschlands für verfassungswidrig erklärt. Die KPD wurde aufgelöst, das...

  4. Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 17. August 1956 für verfassungswidrig erklärt und verboten. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Partei etwa 85.000 Mitglieder.

  5. Die KPD wurde 1956 von der Bundesrepublik Deutschland als verfassungswidrig erklärt und verboten. Das Verfassungsgericht begründete dies mit der verfassungsfeindlichen Ideologie der KPD, die das politische System ändern wollte.

  6. Das Bundesverfassungsgericht hat 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) für verfassungswidrig erklärt und verboten. Der Artikel analysiert die rechtlichen und politischen Gründe für das Urteil und seine Folgen für die deutsche Demokratie.

  7. 17. Aug. 2021 · 17.08.2021, 19.42 Uhr. Die Polizei schwärmte bundesweit aus, zu einem ihrer größten Einsätze. Die »Aktion Holzwurm« war ein kühl kalkulierter Schlag im Kalten Krieg. Am Morgen des 17. August...