Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Die Verfassung des Deutschen Reichs („Weimarer Reichsverfassung“) vom 11. August 1919 (Reichsgesetzblatt 1919, S. 1383)*. *) Eine ausführliche Edition des Textes mit zahlreichen Anmerkungen und Kennzeichnungen späterer Ergänzung findet sich bei Huber, Ernst Rudolf: Dokumente zur deutschen Verfas-sungsgeschichte, Band 4: Deutsche ...

  2. Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 war die erste republikanische und demokratische Verfassung in Deutschland. Sie entstand unter dem Eindruck der Niederlage im Ersten Weltkrieg und stand während der gesamten Dauer ihrer Geltung unter dem Druck der Versailler Friedensbedingungen.

  3. Auch Beschlüsse des Reichsrats auf Abänderung der Verfassung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Soll auf Volksbegehren durch Volksentscheid eine Verfassungsänderung beschlossen werden, so ist die Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten erforderlich.

  4. Die Weimarer Reichsverfassung war die Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 bis 1933. Sie regelte die Staatsorganisation, die Rechte und Pflichten der Bürger, die Grundrechte und die Aufgaben des Reiches und der Länder.

  5. 2.1 Aufbau der Weimarer Verfassung. 2.2 Zuständigkeiten des Reichs. 2.2.1 Gesetzgebung. 2.2.2 Regierung und Verwaltung. 2.2.3 Rechtsprechende Gewalt. 2.3 Staatsorgane. 2.3.1 Reichstag. 2.3.2 Reichspräsident. 2.3.3 Reichsregierung. 2.3.4 Reichsrat. 2.3.5 Staatsgerichtshof. 2.4 Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen.

  6. Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 war die erste republikanische und demokratische Verfassung in Deutschland. Sie entstand unter dem Eindruck der Niederlage im Ersten Weltkrieg und stand während der gesamten Dauer ihrer Geltung unter dem Druck der Versailler Friedensbedingungen.

  7. Die Weimarer Verfassung von 1919 war die erste parlamentarische Verfassung Deutschlands. Sie vereinte verschiedene demokratische Elemente, aber auch plebiszitäre und autoritäre Zuschnitte, die zu ihrer Instabilität beitrugen.