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  1. 92318 Neumarkt. Kontakt. Telefon: 09181 255-0. Fax: 09181 255-109. E-Mail senden. Montag bis Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Freitag: 08.30 - 13.00 Uhr. Die Öffnungszeiten können abweichen.

  2. Hier sollte eine Beschreibung angezeigt werden, diese Seite lässt dies jedoch nicht zu.

  3. Hinweise zur Nutzung des Bürgerserviceportals. Im Rahmen des Bürgerserviceportals haben Sie die Möglichkeit, Anträge an die Zulassungsstelle des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. online zu erfassen und zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten. Wie funktioniert i-Kfz?

  4. 13. Sept. 2024 · Bürgerserviceportal Online-Fundbüro Auszeichnungen der Stadt

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  5. Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind. Wer einen Reisepass beantragt, muss persönlich im Bürgerbüro vorsprechen.

  6. Service des Einwohnermeldeamtes: Donnerstags von 8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Vorsprache ohne Terminvereinbarung. Nach 18:00 Uhr ist KEINE Bearbeitung mehr möglich. Dienstagnachmittag ist für die Beantragung von Ausweisdokumenten schulpflichtiger Kinder reserviert.

  7. Personalausweis. Das Verfahren in pass-/personalausweisrechtlichen Angelegenheiten in Corona-Zeiten wird vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) überarbeitet und aktualisiert. Die Veröffentlichung ist erfolgt: auf dem Personalausweisportal (empfohlen): https://www.personalausweisportal.de/.