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  1. Die Webseite erklärt, warum das Wort Mitgliederin falsch und ungeschlechtsneutral ist und gibt Alternativen vor. Sie erläutert auch, warum das Wort Mitglied weiblich geschlechtsneutral sein sollte, aber in Frauenverbänden oft unbehagen ist.

  2. Heutzutage ist es üblich, Männer und Frauen jeweils einzeln zu bezeichnen, wenn es um gemischtgeschlechtliche Gruppen geht. Dabei kann man jedoch auch übers Ziel hinausschießen. Worauf Sie bei Personenbezeichnungen achten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

  3. geschlechtsneutrale Ausdrücke: Mensch, Person, Mitglied, Gast. Sachbezeichnungen: Staatsoberhaupt, Leitung, Kollegium. Substantivierungen des Partizips I, des Partizips II und von Adjektiven im Plural: die Studierenden, die Gewählten, die Verwitweten.

  4. Das Wort Mitglied ist bereits gendergerecht und -neutral und sollte nicht in eine feminine Form gebildet werden. Das Genderwörterbuch bietet Beispiele, Alternativen und weitere Wörter zu dieser Basis.

    • Gendergerechte Sprache Am Beispiel Von „Kollegen“ und „Kolleginnen“
    • Korrektes Gendern Mit Zwei Geschlechtern
    • Korrektes Gendering Mit Allen Geschlechtern
    • Wie Lassen sich Andere Beispiele Am besten Gendergerecht formulieren?
    • Gibt Es Noch Andere Optionen, Korrekt zu Gendern?
    • Welche Möglichkeit Der Gendergerechten Sprache ist Die Beste?
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    Gendern versucht zwei Probleme der deutschen Sprache mit derselben Absicht zu lösen. 1. Beim Berichten über eine unbekannte Person sollen weibliche (und diverse) Menschen ebenfalls sichtbar gemacht werden. Das generische Maskulinumals bisheriger Standard zielt zu stark auf eine männliche Person. 2. In Pluralformen (Mehrzahlformen) soll sprachlich e...

    Beginnen wir mit der Idee, männliche und weibliche Personenbezeichnungen zu kombinieren. Viele sagen, da Frauen und Mädchen rund die Hälfte der Bevölkerung ausmachen, sollten Begriffe wie Kolleginnenauch öfter im alltäglichen Sprachgebrauch auftauchen.

    Die vier bisher gezeigten Alternativen nähern sich etwas an die gewünschte sprachliche Geschlechtergleichstellung an; allerdings gehen alle davon aus, dass nur weibliche und männliche Personen mit maskulinen und femininen Wortformen angesprochen werden können. Seit 2018 gibt es nach deutschem Grundgesetz jedoch auch die Geschlechtsidentitäten, die ...

    Das bisherige Beispiel war KollegInnen, Kolleg*innen, Kolleg:innen etc. Eine Hauptkritik ist, wenn die maskuline Form auf einem „-e“ endet, wird nicht nach diesem Suffix gegendert, sondern davor. Demnach wird die mitgemeinte männliche Form auf dessen Stamm Kollegverkürzt. Andere Beispiele zeigen weitere Schwierigkeiten, die fast alle Alternativen a...

    Neben den ausgeführten Formen gibt es auch folgende Möglichkeiten, die jedoch sehr umständlich oder unbekannt sind. Es bleibt fraglich, ob sich bald alle mit einer dieser sprachlichen Optionen anfreunden könnten. 1. Zu gendernde Begriffe vermeiden (Neutralisation): die Belegschaft, mein Umfeld 2. Partizipien (mit Endung „-end“): Arbeitende, Arbeitg...

    Nach all diesen Möglichkeiten müssen wir sagen, dass es nicht die eine Art des Genderns gibt. Jede Alternative zeigt sprachliche Hürden, Probleme für diverse oder sehbehinderte Gruppen sowie zu viel Spielraum für Missverständnisse. Die Doppelnennung, das Gendersternchen und der Doppelpunkt scheinen die besseren Varianten zu sein.

    Binnen-I ist eine Alternative zum Gendersternchen, um weibliche und männliche Personen oder Gruppen zu bezeichnen. Erfahren Sie, wie es funktioniert, wann es sinnvoll ist und welche Probleme es hat.

  5. www.duden.de › rund-um-die-sprache › sprache-und-stilGendern | Duden

    In diesem Artikel behandeln wir die phonetischen Feinheiten geschlechter- und gendergerechter Personenbezeichnungen, also zum Beispiel den lautlichen Unterschied zwischen „Ulmer*innen“ und „Ulmerinnen“.

  6. [als Neutrum ist dieses Wort schon gendergerecht: DAS Mitglied (sg.) - die Mitglieder (pl.); wer dennoch eine Alternative bevorzugt, kann diese hier nutzen:] Zugehörige; Angehörige; Teil von ... Alle Vereinsmitglieder sind zur Hauptversammlung eingeladen.