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  1. Angesichts der hohen Preissteigerungen im Energiebereich hat die Bundesregierung viele Rentnerinnen und Rentner mit einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto entlastet. Die...

  2. 30. Apr. 2024 · Bei der Energiepreispauschale (EPP) handelte es sich um eine einmalige Zahlung, die der Einkommensteuer unterliegt. Das heißt: Die 300 Euro wurden auf das Bruttogehalt im Monat der EPP-Auszahlung draufgepackt und anschließend mit versteuert. Es war also kein steuerfreier Zuschlag.

  3. 27. März 2023 · Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Energiepreisentwicklung hat die Bundesregierung beschlossen, dass auch Rentnerinnen und Rentner entlastet werden und eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. (Stand: 27.03.2023)

    • Allgemeines. Die Energiepreispauschale (im Folgenden nur noch „EPP“) von 300 Euro sollte im Jahr 2022 diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstanden und die aufgrund der Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet waren.
    • Anspruchsberechtigung. Anspruch auf die EPP hatten alle Personen, die während des Jahres 2022 (ggf. auch nur für einen Teil des Jahres) in Deutschland wohnten oder sich gewöhnlich dort aufhielten (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht) und im Jahr 2022 Einkünfte aus einer der folgenden Einkunftsarten bezogen
    • Entstehung des Anspruchs. Gesetzlich geregelt ist, dass der Anspruch auf die EPP am 1. September 2022 entsteht. Der 1. September 2022 markiert aber keinen Stichtag für die Anspruchsvoraussetzungen.
    • Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung. In jedem Fall, in dem für das Jahr 2022 eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird, prüft das Finanzamt, ob ein Anspruch auf die EPP besteht.
  4. Im Dezember sollen alle Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale von 300 Euro brutto erhalten. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

  5. 20. Okt. 2022 · Rentnerinnen und Rentner erhalten im Dezember eine Einmalzahlung von 300 Euro zur Entlastung bei den Energie- und Lebensmittelkosten. Dies hat der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen.

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