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  1. Internetseite des Deutschen Bundestages: Informationen über das Parlament und die Abgeordneten, Tagesordnungen, Livestreams und Service-Angebote.

  2. Über die Tagesordnung. Termin und Tagesordnung jeder Sitzung des Bundestages werden im Ältestenrat vereinbart. Die Tagesordnung wird den Mitgliedern des Bundestages, dem Bundesrat und der Bundesregierung mitgeteilt.

  3. Dem Bundestag steht der Präsident des Deutschen Bundestages (kurz: Bundestagspräsident) vor, der zugleich den Vorsitz in der Bundesversammlung und im Gemeinsamen Ausschuss führt. Aktuelle Bundestagspräsidentin ist Bärbel Bas ( SPD ).

  4. Im Deutschen Bundestag werden viele Dokumente erstellt. Darunter können Drucksachen, Protokolle, Gutachten und Analysen sowie Artikel des Internetauftritts im Text- und Web-Archiv recherchiert werden.

  5. Alle Vorlagen, die im Bundestag verhandelt werden, erscheinen als Drucksache: Gesetzentwürfe, Anträge von Fraktionen oder der Bundesregierung, Beschlussempfehlungen und Berichte aus den Ausschüssen, Änderungs- und Entschließungsanträge, Große und Kleine Anfragen aus dem Parlament an die Bundesregierung, Berichte und Unterrichtungen sowie ...

  6. Der 20. Deutsche Bundestag wurde am 26. September 2021 gewählt und trat am 26. Oktober 2021 zu seiner Konstituierung zusammen. Damit endete die Legislaturperiode des 19. Deutschen Bundestages und die Amtszeit der Bundesregierung ( Kabinett Merkel IV ), die bis zur Wahl von Olaf Scholz zum Bundeskanzler durch den 20.

  7. Homepage of the German Bundestag, the national parliament of the Federal Republic of Germany.

  8. Alle vier Jahre wird der Bundestag gewählt. Alle, die wählen gehen, entscheiden mit, wer die Bürger und Bürgerinnen im Bundestag vertritt. Sie entscheiden, wer dort wichtige Entscheidungen trifft. Aber: Was macht der Bundestag? Wie wählt man? Was sin

  9. Auf dem offiziellen Youtube-Channel des Deutschen Bundestages werden Videos zu Plenardebatten und Ausschusssitzungen sowie Reportagen, Erklärfilme und Interviews des Parlamentsfernsehens zur ...

  10. Der Bundestag ist das einzige oberste Bundesorgan, das direkt vom Volk gewählt wird, und zwar in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. So will es Artikel 38 des Grundgesetzes. Dies bedeutet: Jeder Staatsbürger darf ab dem vollendeten 18. Lebensjahr wählen gehen.

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