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  1. 1. März 2020 · Besoldungstabelle A - 2020 (gültig 01.03.2020 - 31.08.2020) Gruppe. Stufe 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe 4. Stufe 5. Stufe 6. Stufe 7.

  2. Die Besoldungsgruppe A 6 gehört zur Laufbahngruppe mittlerer Dienst für Beamte. Für 2024 liegt das monatliche Grundgehalt für Bundesbeamte in der Besoldungsgruppe A 6 im Bereich €2.833 - €3.416, abhängig von Erfahrung und Beschäftigungsdauer.

    • Besoldungstabellen Bund und Länder 2024
    • Infotabelle: Überblick Aller Tabellenerhöhungen Der Länder 2019 - 2020 - 2021
    • Tabelleneinstufungen und Beschäftigungsbereiche
    • Überleitung in Das Neue Besoldungssystem: Änderung Der Tabellen

    Bundesbesoldungstabelle - Besoldung Bund

    1. Besoldungstabelle Bund(gültig ab 01.03.2024) 2. Besoldungstabelle Bund(gültig ab 01.04.2022) 3. Besoldungstabelle Bund(gültig ab 01.04.2021) 4. Besoldungsrechner 2024

    Besoldungstabellen 2023 - Besoldung der Länder

    1. Baden-Württemberg(01.12.2022) 2. Bayern(01.12.2022 bis 30.09.2023) 3. Berlin(01.12.2022) 4. Brandenburg(01.12.2022) 5. Bremen (01.12.2022) 6. Hamburg(01.12.2022 bis 30.09.2023) 7. Hessen(01.08.2022 bis 31.07.2023) 8. Mecklenburg-Vorpommern (01.12.2022) 9. Niedersachsen(01.12.2022 bis 30.09.2023) 10. Nordrhein-Westfalen(01.12.2022 bis 30.09.2023) 11. Rheinland-Pfalz(01.12.2022 bis 30.09.2023) 12. Saarland(01.12.2022 bis 30.09.2023) 13. Sachsen (01.12.2022 bis 30.09.2023) 14. Sachsen-Anhalt...

    Besoldungstabellen 2021 - Besoldung der Länder

    1. Baden-Württemberg(gültig ab 01.01.2021) 2. Bayern(gültig ab 01.01.2020) 3. Berlin (siehe Urteil des BVerfG) 4. Brandenburg(gültig ab 01.01.2021) 5. Bremen(gültig ab 01.01.2021) 6. Hamburg(gültig ab 01.01.2021) 7. Hessen(gültig ab 01.02.2021) 8. Mecklenburg-Vorpommern(gültig ab 01.01.2021) 9. Niedersachsen(gültig ab 01.03.2021) 10. Nordrhein-Westfalen(gültig ab 01.01.2021) 11. Rheinland-Pfalz(gültig ab 01.01.2021) 12. Saarland(gültig ab 01.04.2021) 13. Sachsen(gültig ab 01.01.2021) 14. Sach...

    Bemerkungen zur Tabelle

    Die Tabelle spiegelt die Bekanntmachungen der einzelnen Finanzministerien der Länder im Rahmen der Besoldungsrunde 2019 wieder. Bei den Feldern, die bereits ausgefüllt sind, wurde eine Besoldungserhöhung bereits bekannt gegeben. Bei den restlichen Feldern wurden noch keine näheren Details bezüglich einer Besoldungserhöhung veröffentlicht. Die nächste Besoldungsrunde für den Bund wird 2020 und für die Länder 2021 erwartet. Die Länder werden bis dahin die Besoldungstabellen im Jahr 2019 und auc...

    Insgesamt sind laut dem Beamtenbund 1.836.465 Staatsdiener in Deutschland beschäftigt. Davon sind anteilig 855.495 Frauen. Im Bund sind 343.800 Beamte tätig, davon 66.160 Frauen. Der Landesanteil macht einen Wert von 1.275.090 Staatsdienern aus. Der Frauenanteil beträgt bei den Landesbeamten 691.115. 186.335 Beamte entfallen auf die Kommunen, davon...

    Bereits am 01.07.2009 wurden alle Beamtinnen und Beamten des Bundes in das neue Besoldungssystem übergeleitet. Dabei fand weder eine Neubewertung, noch eine Festsetzung der individuellen Erfahrungszeiten statt. Die Überleitung fand anhand des bisherigen Gesamtbetrages in die neue Überleitungstabelle statt. Die neue Tabelle enthält dabei acht Stufen...

  3. Besoldungsrechner Bund. gemäß Bundesbesoldungsgesetz. Das Grundgehalt bestimmt sich nach der Besoldungsgruppe des verliehenen Amtes und wird nach Stufen bemessen. Die Höhe des Familienzuschlags richtet sich nach der Besoldungsgruppe und der Stufe, die den Familienverhältnissen entspricht.

  4. Bundesbesoldungsgesetz. § 6a Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit. (1) Bei begrenzter Dienstfähigkeit (§ 45 des Bundesbeamtengesetzes) erhält der Beamte oder Richter Dienstbezüge entsprechend § 6 Absatz 1. (2) Begrenzt Dienstfähige erhalten zusätzlich zu den Dienstbezügen nach Absatz 1 einen nicht ruhegehaltfähigen Zuschlag.

  5. Befand sich der Beamte, Richter oder Soldat am 1. Januar 2020 noch in der Arbeitsphase eines in Satz 1 bezeichneten Teilzeitmodells, besteht für die Zeit von Beginn des Teilzeitmodells bis zum 31. Dezember 2019 Anspruch auf Bezüge nach Maßgabe des § 6 Absatz 1a. § 6 Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend.

  6. Grundgehalt Besoldungsgruppe A 6, Stufe 1: 2 235,56 Euro. Strukturzulage Art. 33 BayBesG:./. Sonderzahlung Art. 83 BayBesG: 138,74 Euro [1/12 von 1/12 von 70 Prozent. von 12 x 2 235,56 Euro = 130,41 Euro + Erhöhungsbetrag nach Artikel 84 BayBesG: 8,33 Euro. 138,74 Euro] Summe: 2 374,30 Euro. Bund. Grundgehalt Besoldungsgruppe A 6, Stufe 1: 2 ...