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  1. Der militärische Ausdruck Kollateralschaden bezeichnet (häufig als Euphemismus) einen unbeabsichtigten Schaden bei Militäraktionen, beispielsweise den Tod von Zivilpersonen oder die Zerstörung von zivilen Gebäuden.

  2. Der militärische Fachbegriff Begleitschaden oder Kollateralschaden bezeichnet in der räumlichen Umgebung eines Ziels entstehende an sich unbeabsichtigte oder eventuell „in Kauf genommene“ Schäden aller Art.

  3. Bedeutung. bei einer militärischen Aktion entstehender [schwererer] Schaden, der nicht beabsichtigt ist und nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ziel der Aktion steht, aber dennoch in Kauf genommen wird.

  4. Bedeutung. allgemeiner (nicht zu vermeidende) Nebenwirkung, nachteilige Begleiterscheinung, die durch eine zielgerichtete (unverzichtbare) Maßnahme verursacht wird (zum Beispiel ein Wasserschaden beim Löschen eines Brandes) Kollokationen: mit Adjektivattribut: ein politischer, erheblicher Kollateralschaden.

  5. Das Wort „Kollateralschaden“ klingt so, als wenn der Schaden auf jeden Fall nur ein kleiner Schaden wäre. Es erweckt den Eindruck, als wären Menschen eine Sache, die "kaputt" geht. Tatsächlich aber wird mit dem Begriff oft ein grausames Kriegsgeschehen benannt.

  6. Kollateralschaden bezeichnet unbeabsichtigte Schäden an Personen oder Sachen, die bei militärischen Einsätzen entstehen können.

  7. [1] „Ein ‚Kollateralschaden‘ ist nach dem humanitären Völkerrecht ein ungewollter, aber zur Erreichung eines legalen Angriffs auf ein militärisches Ziel unvermeidbarer ‚Nebenschaden‘, etwa das Zubruchgehen von Fensterscheiben eines dem Ziel nahen zivilen Gebäudes.

  1. Verwandte Suchbegriffe zu kollateralschaden

    kollateralschaden mode