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  1. Das Sozial- und Versorgungsamt bietet wirtschaftliche Hilfen für bedürftige Mitbürger in verschiedenen Lebenslagen an. Hier finden Sie Kontaktdaten, Ansprechpartner, Datenschutzerklärung und Informationen zu den einzelnen Hilfen.

  2. Das Versorgungs-Amt im Land-Rats-Amt ist zuständig für die Ausstellung von Schwer-Behinderten-Ausweisen und Nach-Teils-Ausgleichen. Erfahren Sie, wie Sie einen Ausweis beantragen, welche Voraussetzungen gelten und welche Vorteile Sie erhalten.

  3. Die Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Leistung, die Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht. Sie umfasst Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Bildung und Sozialer Teilhabe.

  4. Wir empfehlen Ihnen, Ihren behandelnden Arzt über den Antrag zu unterrichten. Beachten Sie bitte, dass die nicht zu berücksichtigenden Gesundheitsstörungen auch nicht in die Bewertung des Grades der Behinderung einbezogen werden können. III. Angaben zu behandelnden Ärzten / Fachärzten / Kliniken. 1.

  5. Erfahren Sie, wie Sie eine Schwerbehinderung feststellen lassen und einen Schwerbehindertenausweis beantragen können. Das Versorgungsamt des Landratsamts ist zuständig für die Anträge und Änderungen.