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  1. Unter Nachtarbeit versteht das Gesetz Arbeit, die zwischen 23 Uhr und 6 Uhr geleistet wird und in diesem Zeitraum mehr als zwei Stunden dauert. Nachtarbeiter sind Beschäftigte, die Wechselschichten mit Nachtarbeit leisten oder mindestens 48 Tage im Jahr (also im Durchschnitt mindestens einmal wöchentlich) nachts arbeiten (§2 (2-5) ArbZG).

  2. 6. Juni 1994 · (1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.

  3. 1. Nachtarbeit und Schichtarbeit - Definition. 2. Nachtarbeit und Schichtarbeit - Regelungen im Arbeitsrecht. 2.1. Arbeitszeit bei Nachtarbeit / Schichtarbeit. 2.2. Wer darf keine Nachtarbeit leisten? 2.3. Anspruch auf Nachtzuschlag bzw. Schichtzulage. 3. Formen und Modelle. 4. Vor- und Nachteile für Arbeitgeber. 4.1. Vorteile ...

  4. 7. März 2024 · Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr ist für sie gemäß § 8 Abs. 1 MuSchG grundsätzlich nicht zulässig. Die Arbeitszeit im Schichtdienst: Grundsätzlich nur 8 Stunden (§ 6 Abs. 2 Satz 1 ArbZG) Auch für Nachtarbeiter gilt der Grundsatz des 8-Stunden-Tags.

  5. Nacht- und Schichtarbeit. (1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.

  6. Für vorübergehende Nachtarbeit (auch unregelmäßige Nachtarbeit) ist durch den Arbeitgeber ein dringendes Bedürfnis nachzuweisen. Muss Nachtarbeit im Arbeitsvertrag stehen? Wie auch Schichtarbeit muss Nachtarbeit im Arbeitsvertrag nicht festgeschrieben werden.

  7. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert Nachtzeit im § 2 als Zeitraum zwischen 23 Uhr bis 6 Uhr. In Bäckereien und Konditoreien gilt die Zeit von 22 bis 5 Uhr als Nachtzeit. Nachtarbeit im Sinne des Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst.