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  1. Semesterbeitrag. Alle Studierenden müssen diesen vor Semesterbeginn zahlen. Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Semesterticket, den Beiträgen für das Studierendenwerk und den AStA sowie einer Verwaltungsgebühr.

  2. Studierende, die beabsichtigen, das Studium im kommenden Semester fortzusetzen, melden sich innerhalb der Rückmeldefrist (bis 15. Februar bzw. 15. August) durch Überweisung des Semesterbeitrages zurück.

  3. Kannte der Semesterbeitrag bislang nur eine Richtung, fällt der Semesterbeitrag nach 2020/21 (Reduzierung des Verwaltungsbeitrags) zum WiSe 2022/23 erneut signifikant.