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  1. Um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang zu bekommen, müssen sich Deutsche und Bildungsinländer sowie EU/EWR-Angehörige folgendermaßen bewerben: bei bundesweiter Zulassungsbeschränkung (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie): Bewerbung bei hochschulstart.de in Dortmund.

  2. Für den von Ihnen ausgewählten Studiengang besteht keine Zulassungsbeschränkung. Es steht für alle Studieninteressierten, die die Hochschulzugangsberechtigung besitzen, ein Studienplatz zur Verfügung; daher ist vor der Immatrikulation keine Bewerbung notwendig.

  3. Wenn Sie einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang an der LMU studieren möchten, müssen Sie sich zunächst bei der Studentenkanzlei form- und fristgerecht bewerben. Bewerbungsfristen. Online-Bewerbung. Zulassung.

  4. Informationen zur Zulassung zu bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengängen für EU/EWR-Bürgerinnen und -Bürger.

  5. Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge. Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge. Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren. Studiengänge mit Eignungsprüfung. Studiengänge mit Eignungsverfahren. Studiengänge mit Voranmeldeverfahren. Studiengänge mit Studienorientierungsverfahren. Freie Studiengänge. Immatrikulation.

  6. Für die Bewerbung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. -fach informieren Sie sich bitte über die jeweiligen Zulassungsbedingungen. Studiengänge nach Zulassungsbedingungen. Die Studiengänge werden in folgende Kategorien eingeteilt: Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge und -fächer.

  7. Nicht EU-Staatsangehörigkeit und Bewerbung für höheres Fachsemester: So weit höhere Fachsemester eines örtlich zulassungsbeschränkten Studiengangs einer Zulassungsbeschränkung unterliegen, bewerben Sie sich als Nicht-EU-Bürgerin oder Bürger auf einem besonderen Online-Portal.