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  1. Suchergebnisse:
  1. Sie können folgende Urkunden und Abschriften online anfordern: Geburtsurkunde (auch mehrsprachig) Auskunft zur Geburtszeit. Eheurkunde (auch mehrsprachig) Lebenspartnerschaftsurkunde. Sterbeurkunde (auch mehrsprachig) beglaubigte Abschrift aus den Personenstandsregistern. Online‐Service.

    • Alters- und Ehejubiläum

      Übermittlungssperre beantragen. Wie im Bundesmeldegesetz...

    • Service

      Rund um die Uhr für Sie geöffnet: Hier finden Sie einen...

  2. GeburtsUrkunde: bis 110 Jahre nach der Geburt. EheUrkunde: bis 80 Jahre nach der Hochzeit. LebensPartnerschaftUrkunde: bis 80 Jahre. nach Anfang der Lebens‐Partnertschaft. SterbeUrkunde: bis 30 Jahre nach dem Tod. Diese Jahre sind vorbei? Dann kommen die Unterlagen in das StadtArchiv von Stuttgart. Sie haben Fragen dazu?

  3. aktuell gehalten. Hieraus erteilt das Standesamt Urkunden und Auskunft service.stuttgart.de/ (Öffnet in einem neuen Tab). Ältere Personenstandseinträge können beim Stadtarchiv Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen werden.

  4. Wenn Sie verschiedene Urkunden benötigen, müssen Sie diesen Bestellvorgang für jede Urkunde einzeln durchführen. Ihre persönlichen Daten bleiben dabei für alle Bestellvorgänge erhalten. Beachten Sie auch, dass alle mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder Pflichtfelder sind, in die Sie Eingaben machen oder eine Auswahl treffen müssen.

  5. Übermittlungssperre beantragen. Wie im Bundesmeldegesetz (BMG) festgelegt ist, darf die Meldebehörde Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters‐ und Ehejubilaren veröffentlichen und an Mandatsträger, Presse und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln.

  6. Wenn Sie eine Urkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Ehe‐ oder Lebenspartnerschaftsregister, dem Geburtenregister oder dem Sterberegister wünschen, können Sie diese online bestellen: service.stuttgart.de. Sie erhalten die Urkunde per Post zugesandt. Die Geburtszeit ist seit 1. Mai 2023 in der Geburtsurkunde enthalten.

  7. Sind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden, die persönliche Zustimmung der Mutter ist notwendig. Sie können die Vaterschaft beim Standesamt, beim Jugendamt und bei allen Notaren anerkennen lassen.