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  1. Die Fakultät bietet fünf Schwerpunktbereiche für Studierende ab dem 4. Semester an: Unternehmen und Arbeit. Untehmen und Medien. Kriminologie und Strafrechtspflege. Europarecht/Rechtsvergleichung. Gesundheits- und Medizinrecht. Umwelt-, Energie- und Infrastrukturrecht. Grundlagen des öffentlichen Rechts (auslaufend)

  2. In ihrem aktuellen Hochschulentwicklungsplan weist die Universität Greifswald fünf Forschungsschwerpunkte aus. Die Forschungsschwerpunkte sind gekennzeichnet durch hervorragende Forschungserfolge in Form eingeworbener Forschungsverbünde und hochrangiger Publikationen, interdisziplinäre und interfakultäre Zusammenarbeit, enge Kooperation ...

  3. Diese besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (70%) und einer Universitären Schwerpunktbereichprüfung (30%). Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für den Eintritt in den von der Justizverwaltung organisierten juristischen Vorbereitungsdienst.

  4. Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie startet im Wintersemester 2023/24 an der Uni Greifswald. Um zum Masterstudium zugelassen zu werden, muss Ihr bereits absolvierter Bachelorstudiengang die Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und der Approbationsordnung (PsychThApprO) erfüllen.