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  1. Unter Fusion wird die Unternehmensverbindung von mindestens zwei bisher rechtlich selbständigen Unternehmen zu einer wirtschaftlichen und rechtlichen Einheit verstanden, wobei mindestens eines der Unternehmen auf das andere aufgeht und dabei seine rechtliche Eigenständigkeit verliert.

    • Fusion

      Fusion (von lateinisch fusio „Schmelze, Guss“) oder...

  2. Zusammenschluss von bislang eigenständigen Unternehmen zu einem wirtschaftlich und rechtlich einheitlichen Unternehmen. In Deutschland unterliegen Fusionen von Unternehmen den Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz) und damit der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  3. Als Fusionsvertrag bezeichnet man. ein Vertragswerk, welches das Zusammenwachsen zweier oder mehrerer Unternehmen regelt, siehe Fusion (Wirtschaft) den EG-Fusionsvertrag von 1965, offiziell „Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften“.

  4. Eine Fusion ist der Zusammenschluss zweier (oder selten mehrerer) Unternehmen; aus den bislang rechtlich selbständigen Unternehmen wird durch die Fusion ein Unternehmen. Das kann.

  5. BWL-Wissen.net. Definition: Fusion. Als Fusion bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen zu einer rechtlichen Einheit. Die Unternehmen verlieren dabei ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit und ihre rechtliche Eigenständigkeit. Fusionsformen.

  6. Fusionen sind die engste Variante von Verbindungen zwischen Unternehmen. Fusionieren zwei Betriebe, schließen sie sich zu einer wirtschaftlichen und rechtlichen Einheit zusammen. Die früher eigenständigen Unternehmensteile sind dann nicht mehr rechtlich selbständig. Welche Arten von Fusion gibt es? Welche Ziele verfolgen Unternehmen mit dem ...