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  1. Kommunale Selbstverwaltung (Deutschland) Legitimationskette der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung sowie Selbstverwaltung auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein praktisch wichtiges Beispiel für Selbstverwaltung, also der Übertragung von Verwaltungsaufgaben an rechtlich ...

  2. Als kommunale Selbstverwaltung wird die Selbstverwaltung der Verwaltungseinheiten der Kommunalebene bezeichnet, also der politischen Gemeinden, der Städte, von Gemeinde verbänden, allfällig den übergeordneten lokalen Verwaltungsinstanzen oder anderer kommunal geprägter Verwaltungsträger.

  3. Grundlage des Kommunalrechts ist die kommunale Selbstverwaltung, die durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) sowie durch ähnliche Bestimmungen in den Verfassungen der Länder gewährleistet wird. Danach ist die Gemeinde befugt, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln.

  4. Selbstverwaltung. Legitimationskette der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung sowie Selbstverwaltung auf Bundes- und Landes- und Kommunalebene. Selbstverwaltung bezeichnet im Staatsorganisationsrecht eine Erscheinungsform der mittelbaren Staatsverwaltung, bei der ein Verwaltungsträger (z. B. der Bund) Verwaltungsaufgaben ...

  5. Die kommunale Aufgabenstruktur beschreibt die verschiedenen Arten von Aufgaben der Kommunen in Deutschland im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Hierbei ist zwischen eigenen (freiwilligen) und staatlichen (pflichtigen) Aufgaben zu unterscheiden.

  6. Die Kommunalverwaltung in Deutschland im weiteren Sinn bezeichnet die öffentliche Verwaltung der deutschen Gemeinden und Landkreise. Die Kreisverwaltung des Landkreises wird in einigen deutschen Bundesländern als Landratsamt bezeichnet. Im engeren Sinne sind Kommunalverwaltungen Gemeindeverwaltungen, dort wiederum unterschieden ...

  7. Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung vom 15. Oktober 1985 verpflichtet die Vertragsstaaten zur Anwendung von völkerrechtlichen Grundregeln, die die politische, verwaltungsmäßige und finanzielle Selbständigkeit der Gemeinden gewährleisten.