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  1. Eine kreisfreie Stadt (in Baden-Württemberg als Stadtkreis bezeichnet) ist eine kommunale Gebietskörperschaft. Sie erledigt neben dem eigenen und übertragenen Wirkungskreis einer Gemeinde und eines Landkreises auch die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde namens des Staates in eigener Zuständigkeit.

  2. Die Bezeichnungen für die Stadtkreise in Deutschland waren sehr unterschiedlich. Sie reichten von (selbst- oder eigenständige) Stadt über kreisunmittelbare Stadt, kreisfreie Stadt, Residenzstadt, Immediatstadt bis hin zu dem heute noch in Baden-Württemberg gebräuchlichen Stadtkreis.