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  1. Oberste Landesbehörden sind in der Regel die Landesministerien und Staatskanzleien, der Rechnungshof, das Landesparlament und das Landesverfassungsgericht, soweit sie als Behörden tätig werden. Landesoberbehörden sind landesweit zuständige Behörden, die unmittelbar einer obersten Landesbehörde nachgeordnet sind und in der Regel keinen ...

  2. Die unmittelbare Landesverwaltung ist in der Regel dreistufig aufgebaut und wird ausgeübt durch die Obersten Landesbehörden und Landesoberbehörden auf der obersten Stufe, Landesmittelbehörden auf der mittleren und Untere Landesbehörden auf der unteren Verwaltungsstufe.

  3. Oberste Bundesbehörden. Die Obersten Bundesbehörden üben die Aufsicht über die nichtrechtsfähigen Bundesoberbehörden (in der Regel Fach-und Dienstaufsicht) sowie über rechtsfähige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (in der Regel Rechtsaufsicht) aus.

  4. Staatskanzlei: Aufgaben und Organisation. Die Bayerische Staatskanzlei ist oberste Landesbehörde im Freistaat Bayern und Sitz des Bayerischen Ministerpräsidenten. Ihre Aufgaben sind in der Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung festgelegt. Aufgaben. Rundgang.

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    • Oberste Landesbehörde wikipedia5
  5. de.wikipedia.org › wiki › BehördeBehörde – Wikipedia

    Bundes- und Landesbehörden. Die tragenden Organisationseinheiten der Bundes-und Landesbehörden sind bei obersten und oberen Behörden die Referate, welche im Übrigen Dezernate genannt werden. Diese können sich in Sachgebiete oder Teams gliedern. Sie werden von einem Sachgebiets- bzw. Teamleiter geführt. Mehrere Referate werden zu einer ...

  6. Eine Oberbehörde ist im deutschen mehrstufigen Behördenaufbau von oberster, oberer, mittlerer und unterer Behörde die direkt unterhalb der Ministerialebene liegende Bundes- oder Landesbehörde. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf das gesamte Bundes- oder Landesgebiet, und sie untersteht unmittelbar einer obersten Behörde.

  7. Oberste Landesbehörde: Gründung 10. Oktober 2013 Hauptsitz 90403 Nürnberg Gewerbemuseumsplatz 2 Staatsministerin Judith Gerlach: Bedienstete 400 (2021) Haushaltsvolumen: 0,837 Mrd. EUR (2021) Netzauftritt www.stmgp.bayern.de