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  1. Durch ein Gesetz vom 26. September 1955 wurde das bis 1990 gültige Wappen, das auf Entwürfen von Heinz Behling, Herbert Gute und Martin Hänisch basiert, als Staatswappen der DDR eingeführt – die Flagge blieb aber auch weiterhin Schwarz-Rot-Gold und damit identisch mit der der Bundesrepublik Deutschland. Erst mit dem ...

  2. Das Staatswappen der DDR besteht aus einem gelben/goldenen Ährenkranz, in dem sich ein Hammer und ein Zirkel in gelber Farbe befinden. Der Ährenkranz ist im unteren Teil mit einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen. Es handelt sich dabei um fünf Schleifen, die symbolisch für die fünf Länder stehen.

  3. Die Flagge der Deutschen Demokratischen Republik bestand aus drei waagerechten Streifen in den traditionellen deutsch-demokratischen Farben Schwarz-Rot-Gold mit dem Staatswappen der DDR in der Mitte, bestehend aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz.

  4. Das Staatswappen der DDR besteht aus einem gelben/goldenen Ährenkranz, in dem sich ein Hammer und ein Zirkel in gelber Farbe befindet. Der Ährenkranz ist im unteren Teil mit einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen.

  5. Staat: Die Deutsche Demokratische Republik. Das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik bestand aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz mit schwarzrotgoldenen Band. Quelle: Wikipedia, public domain.