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  1. Eine Statutarstadt (in juristischen Texten Stadt mit eigenem Statut) ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtstatut (oder Stadtrecht) auszeichnet, das jene Fragen regelt, die für die übrigen Gemeinden in der Gemeindeordnung geregelt werden.

  2. Die Liste enthält alle politischen Bezirke und Statutarstädte Österreichs mit Angabe des jeweiligen Bundeslands von Österreich. In Vorarlberg und Niederösterreich heißen die politischen Bezirke Verwaltungsbezirke. Es gibt keine gesetzlich vorgesehenen „Bezirkshauptstädte“, sondern lediglich Orte, an denen sich der Sitz der ...

  3. Januar 2021. Eine Statutarstadt ist eine größere Gemeinde mit einem eigenen Stadtrecht. Dieses Recht wird auch als Statut bezeichnet. Eine Gemeinde mit einem eigenen Organisationsgesetz bzw. Organisationsrecht muss mindestens 20.000 Gemeindemitglieder zählen.

  4. Eine Statutarstadt, im Bundes-Verfassungsgesetz als Stadt mit eigenem Statut bezeichnet, ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtrecht „Stadtstatut“ unterscheidet. Zurzeit gibt es bundesweit 15 Städte mit eigenem Statut.

  5. In Austrian politics, a statutory city (German: Stadt mit eigenem Statut or Statutarstadt), also known in Burgenland as free city (German: Freistadt), is a city that is vested, in addition to its purview as a municipality, with the powers and duties of a district administrative authority.

  6. Liste der Bezirke und Statutarstädte in Österreich. Eisenstadt. Graz. Innsbruck. Klagenfurt am Wörthersee. Krems an der Donau. Linz. Rust (Burgenland) Salzburg. St. Pölten. Steyr. Villach. Waidhofen an der Ybbs. Wels (Stadt) Wiener Neustadt. Kategorien: Ort nach Eigenschaft. Stadt in Österreich.

  7. Statutarstadt. Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.