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  1. Wenn Sie eine volljährige Person adoptieren möchten, können Sie und der oder die Anzunehmende dies beim Familiengericht beantragen. Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region.

  2. Antrag und Unterlagen. Im Falle einer Adoption eines Erwachsenen, stellen Adoptiveltern und Erwachsener gemeinsam einen Adoptionsantrag beim Familiengericht. Dieser ist notariell zu beurkunden. Ein Notarbesuch ist somit unumgänglich. Neben dem Adoptionsantrag müssen zudem noch weitere Dokumente eingereicht werden. Dazu gehören:

  3. Welche Formen der Adoption gibt es? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, wenn ich ein Kind im Inland adoptieren möchte? Wie verläuft eine Inlandsadoption? Was ist eine Auslandsadoption? Wer vermittelt Adoptionen aus dem Ausland?

  4. Antrag auf Ausspruch der Annahme als Kind Der Beteiligte zu 1. beantragt beim zuständigen Familiengericht auszusprechen: Die Anzunehmende wird von dem Beteiligten zu 1. als Kind angenommen.

  5. Formular Adoption volljähriges Kind Bitte füllen Sie das Formular aus, soweit Ihnen die erforderlichen Informationen vorliegen. Mit den Angaben kann der Besprechungs- und Beurkundungstermin bestmöglich vorbereitet werden. Für Fragen steht Ihnen das Notariat gern zur Verfügung. Notarin Cornelia Jänicke Große Fleischergasse 2 04109 Leipzig

  6. Soll eine Person über 18 Jahren als Kind angenommen werden, so sind folgende Unterlagen einzureichen: notariell beurkundeter Adoptionsantrag der Annehmenden und des Anzunehmenden. ggf. notarielle Einwilligung des Ehegatten des Annehmenden (bei Stiefkindadoptionen) bzw. des Anzunehmenden. Geburtsurkunden für Annehmende und Anzunehmenden.

  7. Die Adoption eines minderjährigen Kindes setzt voraus, dass sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Ein adoptiertes Kind wird rechtlich wie ein leibliches Kind in die Familie eingegliedert.