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  1. Mit dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) werden die erfolgreichen Vorgängerprogramme MEKA und FAKT I in der GAP-Förderperiode 2023-2027 fortgeschrieben und in wesentlichen Punkten weiterentwickelt.

  2. 13. Nov. 2023 · 13.11.2023. FAKT II-Broschüre wurde aktualisiert. Die aktualisierte FAKT II-Broschüre können Sie unter diesem Link herunterladen. Weiterführende Informationen zum Förderprogramm FAKT II können Sie auf dieser Seite nachlesen.

  3. Landwirtschaft. Ökologischer Landbau. FAKT-Förderung. Biobetriebe. Text vorlesen. Förderung von Biobetrieben. Der ökologische Landbau ist eine besonders umwelt- und tiergerechte Form der landwirtschaftlichen Erzeugung.

    Nutzung:
    Einführung*
    Beibehaltung
    Acker/Grünland:
    350 €/ha
    230 €/ha
    Gartenbau:
    935 €/ha
    550 €/ha
    Dauerkulturen:
    1.275 €/ha
    750 €/ha
    Kontrollkostenzuschuss:
    60 €/ha bis maximal 600 €/Betrieb
    60 €/ha bis maximal 600 €/Betrieb
  4. FAKT Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl - Infodienst - Landwirtschaft Schwarzwald-Baar-Kreis. Startseite. Förderung. FAKT Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl. Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl FAKT. FAKT II (2023-2027)

  5. Öko-Regelungen. In der neuen GAP ab 2023 müssen die Mitgliedstaaten sogenannte Öko-Regelungen anbieten, deren Umsetzung für Landwirtinnen und Landwirte freiwillig ist und die jeweils nur für ein Jahr verpflichtend sind. Hier gibt es folgende sieben bundeseinheitliche Öko-Regelungen:

  6. 1. Apr. 2022 · 1. April 2022. Jeder Betrieb sollte sich frühzeitig informieren und entscheiden, welche FAKT-Fünfjahresverpflichtungen und welche einjährigen Ökoregelungen er eingehen möchte. Das empfiehlt der BLHV. Er hat zu diesem Thema einen einfach zu nutzenden Prämienrechner erstellt (sh. www.blhv.de/gap).

  7. Direktzahlungen und Ausgleichsleistungen für landwirtschaftliche Betriebe. Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) Anträge / Unterlagen.