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  1. Anspruch auf Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) haben hilfebedürftige Menschen, die aufgrund des Alters oder von Krankheit nicht...

  2. 1. Jan. 2024 · Aktuelle Informationen zu Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt. Neue Regelsätze ab 01.01.2024: Regelbedarfsstufe 1: 563 Euro. Regelbedarfsstufe 2: 506 Euro. Regelbedarfsstufe 3: 451 Euro. Regelbedarfsstufe 4: 471 Euro. Regelbedarfsstufe 5: 390 Euro. Regelbedarfsstufe 6: 357 Euro.

  3. Das Bundeskabinett hat am 15. September die "Regelbedarfsstufen-Fortschreibungs­verordnung 2022" gebilligt. Mit der Verordnung werden die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe und in der Grundsicherung zum 1. Januar 2022 erhöht.

  4. 13. Sept. 2023 · Das Bundeskabinett hat heute die "Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024" (RBSFV 2024) gebilligt. Mit der Verordnung werden die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe ( SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) zum 1.

  5. Als einfache Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 1.015 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben. Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung. Ob Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, prüfen wir im Auftrag des Sozialhilfeträgers.

  6. 5. Feb. 2024 · Maximal werden jedoch 50 Prozent des Regelsatzes zur Grundsicherung nicht angerechnet. Der Freibetrag kann damit im Jahr 2024 maximal 281,50 Euro monatlich betragen. Beispiel: Der Rentner hat mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht und seine monatliche Bruttorente beträgt 800 Euro.

  7. 18. März 2024 · Die Regelsätze für die Grundsicherung wurden zum Jahresbeginn 2024 leicht erhöht. Ein Rentenfreibetrag, der seit Anfang 2021 gilt, führt dazu, dass mehr Rentner Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben. Unser Ratgeber erklärt, worauf Sie achten sollten.