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  1. Am 27. Dezember 2020 begannen in Bayern wie auch in den anderen Bundesländern die offiziellen Impfungen gegen COVID-19 mit dem Wirkstoff BNT162b2 der Firmen Biontech und Pfizer. [13] Inhaltsverzeichnis. 1 Statistik. 1.1 Infektionsfälle. 1.2 Todesfälle. 1.3 Hospitalisierung. 2 Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung.

  2. In Deutschland wurde der erste Fall einer Infektion am 27. Januar 2020 in Bayern offiziell bestätigt. Dieser und weitere Fälle konnten anfangs erfolgreich isoliert werden, so dass zunächst keine weitere Ausbreitung stattzufinden schien.

  3. Die COVID-19-Pandemie (auch Corona(virus)-Pandemie oder Corona(virus)-Krise) ist der weltweite Ausbruch der Infektionskrankheit COVID-19 (umgangssprachlich oft als „Corona“ oder „COVID“ abgekürzt).

    • Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
    • Kultur- und Sportveranstaltungen
    • 2G-Regel: Hochschulen, Körpernahe Dienstleistungen & Co
    • Handel
    • Bars, Clubs, Nachtgastronomie
    • 2G in Cafés und Gaststätten
    • Weihnachtsmärkte
    • Weihnachtsfeiern, Hochzeiten & Co
    • Sonderregeln für Hotspots AB Donnerstag
    • Schulen und Kitas

    Laut der neuen Regelung dürfen sich ab heute maximal fünf Ungeimpfte treffen, aus zwei unterschiedlichen Haushalten. Kinder unter 12 Jahren werden nicht dazu gezählt, geimpfte und genesene Personen auch nicht.

    Sämtliche Kultur- und Sportveranstaltungen in Bayern dürfen nur noch mit deutlich weniger Zuschauern stattfinden. So gilt, dass beispielsweise bei Theater- und Opernaufführungen, aber auch bei Sportveranstaltungen, in Freizeiteinrichtungen (z.B. Zoos, botanische Gärten, Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffen, Führungen, Schauhöhlen...

    Alle Hochschulen, Fahrschulen, Volkshochschulen und Musikschulen sind nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich. 2G heißt die neue Vorgabe, die auch für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung gilt. Ausgenommen sind Prüfungen - hier gilt laut der Staatskanzlei "aus verfassungsrechtlichen Gründen" 3G plus. Ungeimpfte können also mit einem a...

    Im Gegensatz zu früheren Pandemie-Beschränkungen wird jetzt nicht mehr zwischen Einzel- und Großhandel unterschieden. Der Handel insgesamt bleibt von 2G ausgenommen. Allerdings gilt: Pro Kunde müssen zehn Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass weniger Kunden gleichzeitig pro Geschäft zugelassen sind.

    Für die nächsten drei Wochen bis 15. Dezember bleiben alle Clubs, Discotheken, Bars, Schankwirtschaften und Bordelle im Freistaat geschlossen. In der übrigen Gastronomie gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr.

    Bereits seit 16. November gilt in Cafés und Gaststätten die 2G-Regel. Es dürfen sich dort also nur noch Geimpfte und Genesene aufhalten. Übersteigt in einer Stadt oder einem Landkreis die Inzidenz die 1.000er-Marke müssen auch diese Einrichtungen geschlossen werden. Ansonsten gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr.

    In Bayern wird es heuer keine Weihnachts- oder Christkindlmärkte geben. Alle derartigen Veranstaltungen werden abgesagt. Zuletzt hatten schon etliche Städte wie beispielsweise München angekündigt, entsprechende Veranstaltungen in diesem Jahr ausfallen zu lassen.

    Für private und öffentliche Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten (z. B. Weihnachtsfeiern, Hochzeiten, Geburtstage etc.) gilt ab Mittwoch in Bayern die 2G plus-Regel. Allerdings nur, wenn die Veranstaltung nicht in einem gastronomischen Betrieb stattfindet - dann gilt die bayernweit in diesem Bereich derzeit übliche 2G-Regel. Dazu kommt: ...

    In allen Regionen Bayerns, in denen die Inzidenz den Wert 1.000 übersteigt, soll das öffentliche Leben weitestgehend heruntergefahren werden. Wichtig: Die Lockdown-Regeln in diesen Hotspots treten erst ab Donnerstag in Kraft. Die neue Corona-Verordnung der Staatsregierung gilt zwar ab Mittwoch - auf ihrer Grundlage wird aber erst festgestellt, in w...

    Bayernweit sollen Schulen und Kitas offen bleiben, auch in Corona-Hotspots. Weiterhin muss regelmäßig getestet werden, auch für die Kitas und die Mittelschulen (besonders für die 5. und 6. Klassen) soll es die Möglichkeit von Pooltests geben. Ein entsprechendes Angebot soll auf den Weg gebracht werden. Im Unterricht müssen die Kinder und Jugendlich...

  4. Coronavirus SARS-CoV-2. Auf dieser Seite klärt das Bayerische Gesundheitsministerium wichtige Fragen rund um das Coronavirus SARS-CoV-2: Wie verhält man sich bei einer Infektion, wer sollte sich impfen lassen und wo finde ich Anlaufstellen bei weiteren Fragen? Infektion. Positiv getestet oder Kontaktperson?

  5. Wichtige Kennzahlen für Bayern auf einen Blick. Im Folgenden sind aktuelle Informationen und Kennzahlen zum Thema Corona zu finden. Das LGL stellt dazu wöchentlich die bayerischen Fallzahlen pro Meldewoche (Epidemiekurve) und die Fallzahlen der aktuellen Meldewoche pro Regierungsbezirk bereit. Die vom LGL während der Pandemie gesammelten ...

  6. 5. März 2020 · Corona-Fälle in Bayern. Worum geht es auf dieser Seite? In ganz Bayern gibt es Fälle von dem Corona-Virus. Wenn eine Person das Virus hat, dann zählt die Person als Corona-Fall. Auf dieser Seite lesen Sie die aktuellen Fall-Zahlen. Aktuell bedeutet: Wir bringen die Zahlen jeden Tag auf den neuesten Stand. Manche Fall-Zahlen stehen in einer Tabelle.

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