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  1. § 1817 Mehrere Betreuer; Verhinderungsbetreuer; Ergänzungsbetreuer. (1) Das Betreuungsgericht kann mehrere Betreuer bestellen, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können. In diesem Falle bestimmt es, welcher Betreuer mit welchem Aufgabenbereich betraut wird.

    • BGB

      Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1818 Betreuung durch...

  2. (1) 1Das Betreuungsgericht kann mehrere Betreuer bestellen, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können. 2In diesem Falle bestimmt es, welcher Betreuer mit welchem Aufgabenbereich betraut wird. 3Mehrere berufliche Betreuer werden außer in den in den Absätzen 2, 4 und 5 geregelten Fällen nicht bestellt.

  3. 6. Mai 2024 · (1) 1 Das Betreuungsgericht kann mehrere Betreuer bestellen, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können. 2 In diesem Falle bestimmt es, welcher Betreuer mit welchem Aufgabenbereich betraut wird. 3 Mehrere berufliche Betreuer werden außer in den in den Absätzen 2, 4 und 5 geregelten Fällen nicht bestellt.

  4. § 1817 BGB Mehrere Betreuer; Verhinderungsbetreuer; Ergänzungsbetreuer. (1) Das Betreuungsgericht kann mehrere Betreuer bestellen, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können. In diesem Falle bestimmt es, welcher Betreuer mit welchem Aufgabenbereich betraut wird.

  5. 13. Mai 2024 · § 1817 BGB - Mehrere Betreuer; Verhinderungsbetreuer; Ergänzungsbetreuer. Bürgerliches Gesetzbuch | Jetzt kommentieren. Zuletzt aktualisiert am: 13.05.2024. Buch 4 (Familienrecht) Abschnitt 3...

  6. § 1817 Mehrere Betreuer; Verhinderungsbetreuer; Ergänzungsbetreuer. (1) Das Betreuungsgericht kann mehrere Betreuer bestellen, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können. In diesem Falle bestimmt es, welcher Betreuer mit welchem Aufgabenbereich betraut wird.

  7. (1) 1 Das Betreuungsgericht kann mehrere Betreuer bestellen, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können. 2 In diesem Falle bestimmt es, welcher Betreuer mit welchem Aufgabenbereich betraut wird. 3 Mehrere berufliche Betreuer werden außer in den in den Absätzen 2, 4 und 5 geregelten Fällen nicht bestellt.