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  1. Damit sich die Ärztin oder der Arzt mit Ihrer gesundheitlichen Situation befassen kann, benötigt der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorab einige Dokumente von Ihnen. Übermitteln Sie diese einfach und sicher online.

  2. Formulare von A bis Z. Von Arbeitslosengeld über Kinderzuschlag bis hin zu Weiterbildungskursen: Hier finden Sie alle Dokumente zu den Leistungen der Bundesagentur für Arbeit.

  3. Ärztliche Stellungnahme Hinweis: Es sollen gesundheitliche Gründe für die Aufgabe der Beschäftigung vorliegen. Diese können durch nachfolgende Bestätigung belegt werden. Stellen Sie ihre Bestätigung bitte auf die Arbeitsplatzbe-schreibung ab. Sie können nach Nrn. 80 und 95 GOÄ (einfacher Satz) mit der Agentur für Arbeit abrechnen.

  4. Der Ärztliche Dienst unterstützt die Fachkräfte der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter dabei, für Arbeitsuchende und Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen passende Lösungen zu finden. Dazu beurteilen die Ärztinnen und Ärzte individuell in jedem Einzelfall:

  5. Bitte fügen Sie diesem Befundbericht relevante medizinische Unterlagen (Arztbriefe, Befundberichte, Laborbefunde, Krankenhaus-Entlassungsberichte, Reha-Entlassungsberichte, Gutachten u. ä.) als Kopie bei, vielen Dank. Medizinische Unterlagen liegen bei.

  6. Hier können Sie mehrere Portale der Bundesagentur für Arbeit gleichzeitig durchsuchen. Die Suche verwendet hierfür Suchbegriffe. Mit dem Eingabefeld und dem Filter-Hinzufügen-Schalter können Sie sogenannte Text-Filter erstellen. Außerdem gibt es passend zu Ihrer Eingabe eine Vorschlagsliste mit Berufs- und Orts-Filtern. Diese liefern noch ...

  7. Die Sozialmedizinischen gutachterlichen Stellungnahmen werden durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit oder von einer Vertragsärztin bzw. einem Vertragsarzt erstellt. Wir legen dabei großen Wert auf den Schutz Ihrer Gesundheitsdaten. Alle Angaben und Unterlagen werden vertraulich behandelt.