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  1. Beispiel. Die Fritz-GmbH aus Erkenschwick legt folgende GuV vor: Erlöse 50.000 €, diverser Aufwand 30.000 €, Aufwand aus der Passivierung einer Drohverlustrückstellung 5.000 €. Kalkulieren Sie den vorläufigen Handelsbilanzgewinn und den vorläufigen Steuerbilanzgewinn.

  2. Beispiel Abgeleitet aus dem Beispiel zu latenten Steuern: Macht ein Unternehmen von dem Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB für Entwicklungskosten eines neuen Produktes Gebrauch und aktiviert in der Handelsbilanz 1 Mio. € als selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, muss dies für die ...

  3. www.nwb.de › einkommensteuer › ausuebung-von-wahlrechten-in60 Abs. 2 EStDV - NWB

    • I. Der Sachverhalt
    • II. Die Entscheidung Des BFH
    • III. Anmerkungen
    • Parallelentscheidung Des BFH Vom 27.5.2020 - Xi R 8/18
    • V. Bedeutung für Die Beratungspraxis
    • VI. Fazit

    Die Klägerin, eine GmbH, nahm im Veranlagungsjahr 2011 für den geplanten Erwerb von Windenergieanlagen einen gewinnmindernden Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g Abs. 1 EStGi. H. von 200.000 € in Anspruch. Die Anschaffung der Anlagen erfolgte im Streitjahr 2012, für das die Klägerin beim FA ihre Handelsbilanz einreichte und dieser eine Überlei...

    Die Revision der Klägerin blieb ebenfalls erfolglos. Die nachträgliche Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 EStG in einer korrigierten Überleitungsrechnung i. S. des § 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV ist nach Ansicht des BFH eine Bilanzänderung i. S. von § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG, die nur zulässig ist, wenn und soweit zugle...

    Die Entscheidung überzeugt im Ergebnis und in ihrer dogmatischen Herleitung, verlangt der Beratungspraxis aber zugleich ab, sorgfältig zwischen innerbilanziell auszuübenden steuerlichen Wahlrechten und außerbilanziell vorzunehmenden Korrekturen zu differenzieren.

    Der BFH bekräftigt die im Rahmen von § 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2 EStG gebotene Differenzierung zwischen innerbilanziellen Änderungen und außerbilanziellen Hinzurechnungen in dem am selben Tag im Verfahren XI R 8/18 verkündetem Urteil,9 in dem es um die betragsmäßige Reichweite von § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ging. Hier wollte die Klägerin nachträglich Sond...

    In der Beratungspraxis muss mit Blick auf beide Entscheidungen des BFH vor allem in den Fällen, in denen die Steuerbilanz zweiteilig in Form von Handelsbilanz und Überleitungsrechnung dem FA vorgelegt wird, auf eine sorgfältige Abgrenzung zwischen innerbilanziellen und außerbilanziellen Anpassungen geachtet werden.

    Bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist die Trennung von innerbilanziellen Anpassungen und außerbilanziellen Korrekturen unverzichtbar. Innerbilanzielle Anpassungen an das Steuerrecht und außerbilanzielle Korrekturen sollten getrennt aufgezeichnet werden. Dies gilt insbesondere bei der Anwendung steuerlicher Normen, die – wie § 7g EStG– sowohl...

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  4. Zum einen kann eine eigene Steuerbilanz aufgestellt werden oder die Handelsbilanz wird durch entsprechende Anmerkungen und Zusätze an die Steuerbilanz angepasst, § 60 Abs. 2 EStDV.

  5. Die Regelungen zur Erstellung einer Steuerbilanz sind in den § 4 -7 EStG festgelegt. Außerdem definiert der § 60 Abs. 2 EStDV (Einkommensteuer Durchführungsverordnung) die Steuerbilanz als “eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz”.

  6. 26. Juni 2020 · In § 60 Abs. 2 EStDV findet sich die folgende Regelung: „Enthält die Bilanz Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, so sind diese Ansätze oder Beträge durch Zusätze oder Anmerkungen den steuerlichen Vorschriften anzupassen.

  7. Vorschriften voneinander abweichen. In diesen Fällen bestehen nach § 60 Abs. 2 EStDV zwei Möglichkeiten: Entweder wird eine Überleitungsrechnung zur Handelsbilanz erstellt oder eine Steuerbilanz. Wird eine Steuerbilanz aufgestellt, ist bei Kapitalgesellschaften ein steuerlicher Ausgleichsposten