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  1. 23. Juli 2021 · Datum: 23.07.2021. Wenn Witwen oder Witwer wieder heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, entfällt der Anspruch auf eine Witwen- und Witwerrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn diese ist dafür gedacht, finanzielle Einbußen nach dem Verlust des Ehepartners abzufedern. Für ihren „Neustart ...

  2. Bei einer Wiederheirat entfällt der Anspruch auf Witwen-/ Witwerzusatzrente mit Ablauf des Monats der Wiederheirat. Sie sind daher verpflichtet, uns die Wiederheirat unverzüglich mitzuteilen. Diese Mitteilung und den Antrag auf Abfindung können Sie miteinander verbinden.

    • Hintergrund
    • Höhe Derrentenabfindung
    • Berechnung Derdurchschnittlichen Rentenzahlung
    • Steuerlichegesichtspunkte
    • Wie Beantrage Ich Dierentenabfindung bei Wiederheirat?
    • Absicherung Beischeidung Vom Zweiten Ehegatten
    • Die Witwen- Oderwitwerrente Nach Dem vorletzten Ehegatten

    Wie es der Name „Rentenabfindung bei Wiederheirat“ bereitsvermuten lässt, wird die Rentenabfindung an Personen gezahlt, deren Ehegatteverstorben ist, die infolgedessen eine Witwen- oder Witwerrente erhalten undsich dann entschließen, erneut zu heiraten. Die Rentenversicherung verfolgt mit der Rentenabfindung dasZiel, eine erneute Heirat für Witwer ...

    Damit der finanzielle Verlust durch die Wiederheiratgeringer ausfällt, sagt daher die Rentenversicherung: „Entscheidest du, Witwe oder Witwer, dich dafür, erneut zuheiraten, zahle ich dir in einer Summe so viel an Rente aus, wie dudurchschnittlich in 24 Monaten erhalten hättest.“ Als Rentenabfindung wird also die Rente für zwei Jahre ineiner Summe ...

    Grundlage der Rentenabfindung ist die in der Vergangenheit durchschnittlich gezahlte Witwen- oder Witwerrente. Doch insbesondere aufgrund der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrentenkann die durchschnittliche Rentenhöhe in dem einen Monat durchaus höher oder niedriger ausfallen als im nächsten. Doch wie wird dann der genaue Durchschnittswert ...

    Klar ist nun, wer überhaupt eine Rentenabfindung erhaltenkann und wie sich die Höhe der Abfindung berechnet. Spätestens bei derSteuererklärung stellt sich dann aber noch eine weitere Frage: „Muss ich die Rentenabfindung eigentlich auch versteuern? Wie hoch sind die Steuern, die auf die Rentenabfindung anfallen?“ Und da es bei der Rentenabfindung – ...

    Man hätte es sich bereits denken können: Die Rentenabfindung wird nicht einfach so durch die gesetzliche Rentenversicherung ausgezahlt, sondern nur, wenn sie auch beantragt wird. Hierzu muss jedoch kein spezielles Formular ausgefüllt werden. Es sollte im Regelfall ausreichen, wenn der Rentenversicherung mitgeteilt wird, dass man erneut geheiratet h...

    Die Rentenversicherung „fördert“ die Wiederheirat von Witwenund Witwern nicht nur durch die oben beschriebene Rentenabfindung beiWiederheirat, sondern stellt zudem auch sicher, dass – sollte man sich vonseinem zweiten Ehegatten scheiden lassen – man finanziell nicht schlechtergestellt wird, als vor der Wiederheirat. Denn grundsätzlich gilt erst ein...

    Der Unterschied zwischen der „regulären“ Witwen- oder Witwerrente sowie der Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten ist nicht allzu groß. Die Renten werden in der gleichen Höhe gezahlt und auch die Anrechnung von Einkommen funktioniert nach dem gleichen Prinzip. Bei der Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletztenEhegatten gibt es je...

  3. Hans Walter Schoor. Wer eine Witwen-/Wit­wer­rente bezieht und wieder hei­ratet, erhält keine Hin­ter­blie­be­nen­rente mehr. Es besteht dann aber Anspruch auf eine Ren­ten­ab­fin­dung. Witwen- und Wit­wer­ab­fin­dungen bei der ersten Wie­der­heirat sind seit dem Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2007 steu­er­frei.

  4. 26. Jan. 2010 · § 107 Abs. 1 Satz 1 SGB VI regelt, dass bei der ersten Wiederheirat die Witwen-/Witwerrenten abgefunden werden. Bei der Wiederheirat muss die Ehe bzw. die eingetragene Lebenspartnerschaft nach staatlichen Regelungen erfolgen, damit die Rente abgefunden werden kann. Liegt eine rein kirchliche Trauung vor, wie dies seit dem Jahr 2009 ...

  5. Witwen-/Wit­wer­renten werden bei der ersten Heirat/Wie­der­heirat oder der ersten Begrün­dung/Wie­der­be­grün­dung einer ein­ge­tra­genen Lebens­part­ner­schaft auf Antrag abge­funden. Dies gilt sowohl für Witwen-/Wit­wer­renten nach dem letzten Ehe­gatten bzw. Lebens­partner als auch für Witwen-/Wit­wer­rente an frühere Geschie­dene.

  6. 28. Jan. 2010 · Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor, dass bei der ersten Wiederheirat bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft die Witwen-/Witwerrente mit dem 24fachen Monatsbetrag abgefunden werden kann. Diese Rentenabfindung wird in einem einmaligen Betrag ausgezahlt und ist nicht als eine Rentenvorauszahlung zu verstehen.