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  1. 1 Bachelorgrad. 2 Mastergrad. 2.1 Konsekutive Mastergrade. 2.2 Nicht-konsekutive und weiterbildende Mastergrade. 3 Lizenziat. 4 Bakkalaureus- bzw. Baccalaureusgrad. 5 Magistergrad. 6 Diplomgrad. 6.1 Duale Hochschule Baden-Württemberg. 6.2 Fachhochschule. 6.3 Kunst- und Musikhochschule. 6.4 Universität. 7 Doktorgrad. 7.1 Hauptgrad.

  2. Dem Namen voranstellen oder nachstellen? Doktorgrade und Diplombezeichnungen stehen vor dem Namen: Dr. Thomas Müller; Dipl-Ing. Max Meier; Alle anderen akademischen Grade stehen in der Regel nach dem Namen: Thomas Müller M. A. Max Meier LL. B. Gelegentlich werden aber auch diese Grade vorangestellt. Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu in ...

  3. Die akademischen Grade Dr. med. univ. bzw. Dr. med. dent. werden seit 2002 nach dem erfolgreichen Abschluss des Human- und Zahnmedizinstudiums verliehen und entsprechen Diplomgraden. Die Führung dieser Grade erfolgt vor dem Namen, Beispiel: „Dr. med. univ. Magdalena Musterfrau“.

  4. Im Briefkopf, auf Visitenkarten etc. werden die neuen Grade immer nach dem Namen angeführt. Abkürzungen: BA = Bachelor. MA = Master. PhD = Doctor of Philosophy. Beispiele: Sabine Fritz, BA. Moritz Greiner, MA. Ob man den Grad mit oder ohne Punkt schreibt, hängt von der jeweiligen Hochschule ab, die ihn verliehen hat.

  5. Welche Titel und Gradbezeichnungen gibt es für akademische Grade in Deutschland? Welche Abschlussbezeichnungen gibt es für Bachelor- und Masterabsolventen? Gibt es spezifische Schreibregeln für akademische Grade und Titel in Deutschland? Mehr Infos zum Thema: Wer sein Studium in Deutschland erfolgreich abschließt, erwirbt einen akademischen Grad.

  6. 15. Nov. 2021 · Nicht jeder Titel wird dem Namen überhaupt vorangestellt. Besonders Bachelor- und Mastertitel werden erst nach dem Namen erwähnt, etwa so: „Max Muster, B. Sc.“ oder „Max Muster, M. A.“. Dasselbe gilt für englische Titel wie Ph.D. oder M.D. Akademische Titel aus dem angelsächsischen Raum: Ph.D. und M.D.

  7. Diplom. Magister. Master. Lizenziat. Meisterschüler. Doktor. Wer welchen akademischen Grad führen darf, ist in den jeweiligen Hochschulgesetzen geregelt. Nicht zu den akademischen Titeln zählen solche Abschlüsse, die an einer Berufsakademie erworben werden.