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  1. Anmeldung zum Staatsexamen. Bitte beachten Sie, dass ab dem Prüfungstermin 2024/1 die Anmeldung und Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung entsprechend den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) grundsätzlich vollständig digital abgewickelt werden kann.

  2. Examen. Hier finden Sie Informationen zur Ersten Juristischen Staatsprüfung sowie zum Abschluss des Studiums. Die Erste Juristische Prüfung gliedert sich in einen staatlichen Teil (Erste Juristische Staatsprüfung) und einen universitären Teil ( Juristische Universitätsprüfung ).

  3. Das Landesjustizprüfungsamt erledigt die Anmeldungen zur Prüfung so schnell wie möglich und übersendet Ihnen den Bescheid über Ihre Zulassung zur Prüfung unmittelbar nach der Bearbeitung. Allerdings geht der Großteil der Anmeldungen normalerweise erst gegen Ende der Meldefrist ein. Eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen lässt sich ...

    • Gliederung Des Studiums
    • Studienbegleitende Prüfungen und Leistungsnachweise
    • Erste Juristische Prüfung
    • Freiversuch
    • Verleihung Des Titels Diplomjurist
    • Vorbereitungsdienst

    Das Studium gliedert sich in eine Grund-, Mittel- und Wiederholungs- und Vertiefungsphase. Die Grundphase umfasst in den Gebieten Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht in erster Linie den Besuch der jeweiligen Grundkurse sowie den damit verbundenen Erwerb des Grundkurszeugnisses. In den Grundlagenfächern findet in der Grundphase jeweils ein...

    Um zur Ersten Juristischen Staatsprüfung zugelassen zu werden, müssen die Studierenden die Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht erfolgreich absolviert haben. Ferner müssen die Studierenden an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachk...

    Die Erste Juristische Prüfung gliedert sich in einen staatlichen Teil (Erste Juristische Staatsprüfung) und einen universitären Teil (Juristische Universitätsprüfung im Schwerpunktbereich). Die Erste Juristische Prüfung ist bestanden, wenn beide Teile bestanden worden sind, wobei die Prüfungsgesamtnote der Ersten Juristischen Staatsprüfung mit 70 v...

    Die Erste Juristische Staatsprüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden (§ 36 Abs. 1 JAPO). Legt ein Prüfungsteilnehmer nach ununterbrochenem Studium jedoch die Erste Juristische Staatsprüfung bereits unmittelbar im Anschluss an das 8. Semester ab, so kann er die Prüfung bei Nichtbestehen ein zweites Mal wiederholen (Freiversuch, § 37 A...

    Demjenigen, der das Erste Juristische Staatsexamen/die Erste Juristische Prüfung bestanden hat, wird auf Antrag der akademische Grad „Diplom-Jurist/Diplom-Juristin“ verliehen.

    Wer die Erste Juristische Prüfung bestanden hat, wird auf Antrag in einen zweijährigen staatlichen Vorbereitungsdienst (Referendariat) übernommen. In dieser Zeit wird der Rechtsreferendar bzw. die Referendarin bei den Zivilgerichten, den Strafgerichten bzw. den Staatsanwaltschaften, bei der Regierung bzw. dem Verwaltungsgericht, bei einem Rechtsanw...

    • Geschwister-Scholl-Platz 1, München, 80539
    • 089 21800
  4. Anmeldung, Zulassung und Durchführung der Ersten Staatsexamensprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen.

    • Geschwister-Scholl-Platz 1, München, 80539
    • 089 21800
  5. Stundenpläne und Vorlesungsverzeichnis. Das Studium der Rechtswissenschaften als Hauptfach dauert ca. 5 Jahre ( Regelstudienzeit: 10 Fachsemester) und wird mit der Ersten Juristischen Prüfung (EJP; ehemals: 1. Staatsexamen) abgeschlossen.

  6. Als Teil der traditionsreichen Ludwig-Maximilians-Universität München steht die Juristische Fakultät für höchste Lehrqualität und herausragende Forschung - hierfür stehen auch die über 5.000 Studierenden und fast 500 Mitarbeitenden.