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  1. Für die Exmatrikulation auf Antrag gemäß Art. 94 Abs. 2 BayHIG müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Exmatrikulation stellen, der den Exmatrikulationszeitpunkt enthalten muss. Die Exmatrikulation ist nicht für einen vor dem Eingangsdatum des Antrages liegenden Zeitpunkt möglich.

  2. Hinweise zum Antrag auf Exmatrikulation: - Der Exmatrikulationsantrag muss den Exmatrikulationszeitpunkt enthalten. - Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. - Die Exmatrikulation kann frühestens am Tag des Antragseingangs erfolgen. Der Antrag ist ausgefüllt und unterschrieben dem Studierendensekretariat vorzulegen oder

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  3. fristgerecht bei der Universität Passau eingegangen ist. Immatrikulations-, Rückmelde-, Beurlaubungs- und Exmatrikulationssatzung der Universität Passau