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Für die Exmatrikulation auf Antrag gemäß Art. 94 Abs. 2 BayHIG müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Exmatrikulation stellen, der den Exmatrikulationszeitpunkt enthalten muss. Die Exmatrikulation ist nicht für einen vor dem Eingangsdatum des Antrages liegenden Zeitpunkt möglich.
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(1) 1Durch die Exmatrikulation endet die Mitgliedschaft der...
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Hinweise zum Antrag auf Exmatrikulation: - Der Exmatrikulationsantrag muss den Exmatrikulationszeitpunkt enthalten. - Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. - Die Exmatrikulation kann frühestens am Tag des Antragseingangs erfolgen. Der Antrag ist ausgefüllt und unterschrieben dem Studierendensekretariat vorzulegen oder
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fristgerecht bei der Universität Passau eingegangen ist. Immatrikulations-, Rückmelde-, Beurlaubungs- und Exmatrikulationssatzung der Universität Passau