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  1. Suchergebnisse:
  1. Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses (§§ 30, 30a BZRG) Europäischen Führungszeugnisses (§ 30b BZRG) Ausfüllanleitung beachten! (Übersendung an das im Feld 18 einzutragende Amtsgericht, wenn der Antragsteller dies beantragt für den Fall, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält.)

    • Führungszeugnis

      Ein Führungszeugnis können Sie entweder in der zuständigen...

    • Download

      Hier finden Sie Formulare und Informationen aus den...

  2. Erfahren Sie, wie Sie ein Führungszeugnis einfach, erweitert oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen können. Wählen Sie Ihre Region aus, um die passenden Informationen und Formulare zu erhalten.

  3. Im Online-Portal können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen. Hierzu benötigen Sie: Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.

  4. Der Antrag auf Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses kann unmittelbar online über das Internet beim BfJ gestellt werden: Es kann aber auch weiterhin persönlich bei der Meldebehörde beantragt werden.

  5. Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Dieses gibt den Inhalt des Bundeszentralregisters wieder. Sie können dieses online beim Bundesamt für Justiz (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de) online beantragen. Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: