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  1. Eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist der vertraglich geregelte Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen beziehungsweise von mehreren rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen. Zweck des Zusammenschlusses ist eine Zusammenarbeit, die genau spezifiziert ist und keinen Formvorschriften unterliegt.

  2. Eine Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Der Nutzen einer Arbeitsgemeinschaft liegt in der Regel im koordinierten, also aufeinander abgestimmten und untereinander informativen Zusammenarbeiten und Zusammenwirken. Dazu werden die materiellen ...

  3. 1. Begriff: a) Zusammenschluss von Einzelpersonen, Gruppen oder Institutionen zum Erfahrungsaustausch, zur Interessenvertretung oder zur Behandlung im gemeinsamen Interesse liegender Fragen und Probleme. Abgekürzt AG. b) Arbeitsorganisation in Unternehmen und Verbänden, i.d.R. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Abgekürzt ARGE.

  4. 8. Feb. 2024 · Im Kontext der Wirtschaft ist der Begriff "Arbeitsgemeinschaft" ein fundamentaler Wirtschaftsbegriff, der eine formelle Kooperation von Einzelpersonen, Unternehmen oder Institutionen Lernen Sie die Grundzüge einer Arbeitsgemeinschaft kennen und wie sie das Arbeitseinkommen ihrer Mitglieder beeinflussen kann.

  5. ⓘ. Gemeinschaft, Gruppe, die mit einer bestimmten Arbeit, Aufgabe beschäftigt ist. Abkürzung. AG. Kurzwort. Arge. Beispiele. eine Arbeitsgemeinschaft von Architekten. eine Arbeitsgemeinschaft bilden, gründen. in der Schule gibt es eine Arbeitsgemeinschaft „Theater“

  6. Bedeutung. eine mit einer bestimmten Aufgabe beschäftigte Gemeinschaft, Gruppe. Beispiele: eine Arbeitsgemeinschaft gründen. eine ständige, fruchtbare Arbeitsgemeinschaft. viele Arbeitsgemeinschaften wurden gebildet, ins Leben gerufen. das gemeinsame Studium in Arbeitsgemeinschaften. www.openthesaurus.de ( 11/2023) Bedeutungsverwandte Ausdrücke.

  7. Eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist ein Zusammenschluss von Personen oder Institutionen zur gemeinsamen Interessenvertretung oder Zusammenarbeit.