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  1. Nach dem Krieg wurde die Arbeitslosenversicherung in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland 1952 bundesgesetzlich geregelt. 1969 wurde die Arbeitslosenversicherung in das Arbeitsförderungsgesetz überführt. Seit dem 1. Januar 1998 ist die Arbeitslosenförderung im SGB III geregelt.

  2. Es trat am 1. Oktober 1927 in Kraft. Die Reichsanstalt. Gleichzeitig wurde die "Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung" geschaffen. Sie war damit ein Vorläufer der heutigen Bundesagentur für Arbeit. Erster Präsident wurde Friedrich Syrup.

  3. Die Arbeitslosenversicherung in Deutschland ist Teil der Sozialversicherung und als umfassende Pflichtversicherung für alle abhängig Beschäftigten organisiert: Außen vor bleiben Beamte, Mini-Jobber und auch Selbständige.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  4. Wann Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Damit Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, müssen Sie im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie sind ohne Beschäftigung, können aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.

  5. Die gesetzliche Grundlage für die Arbeitslosenversicherung bildet das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III). Die Krankenkassen übernehmen die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung.

    • (110)
  6. Arbeitslosengeld ( Alg) ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und abhängig von weiteren Voraussetzungen gezahlt wird. Es wird normalerweise bis zu einem Jahr gezahlt, bei älteren Arbeitslosen auch bis zu zwei Jahre.

  7. 20. Juni 2022 · Wann be­ginnt und wann en­det die Pflicht­ver­si­che­rung in der Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung? Wo fin­den Sie mehr zum The­ma Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rungs­pflicht? Was kön­nen wir für Sie tun?