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Das AufenthG regelt den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet. Es enthält Vorschriften zu Einreise, Aufenthaltstiteln, Fachkräfteeinwanderung, Asyl, Familiennachzug, EU-Bürgern und mehr.
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25 Aufenthg - AufenthG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis -...
- 2 Begriffsbestimmungen
2 Begriffsbestimmungen - AufenthG - nichtamtliches...
- 50 Ausreisepflicht
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- 60 Verbot der Abschiebung
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- 58a Abschiebungsanordnung
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- 6 Visum
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- 95 Strafvorschriften
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- 25 Aufenthg
"Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152) geändert worden ist" Februar 2008 (BGBl.
Aufenthaltsgesetz (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) In der Fassung der Bekanntmachung vom 25.02.2008 (BGBl. I S. 162) zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.05.2024 (BGBl. I S. 152) m.W.v. 16.05.2024
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - Aufenthaltsgesetz. Startseite. Infothek.
Aufenthaltsrecht. Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und Aufenthaltsbeendigung von Menschen, die keinem EU - oder EWR -Mitgliedsstaat oder der Schweiz angehören, regelt das Aufenthaltsgesetz.
Aufenthaltsgesetz Abkürzung: AufenthG Art: Bundesgesetz: Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland: Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht: Fundstellennachweis: 26-12 Ursprüngliche Fassung vom: 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950) Inkrafttreten am: 1. Januar 2005 Neubekanntmachung vom: 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162) Letzte Änderung durch ...
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht vom 08.05.2024 (BGBl. I Nr. 152 ) , in Kraft getreten am 16.05.2024 Gesetzesbegründung verfügbar