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  1. Aufsichtskonzept. 1. Ausgangslage. 2. Forderungen des Schulgesetzes und der Richtlinien. 3. Prinzipien der Aufsicht. 4. Komponenten der Aufsicht. 5. Wer trägt die Verantwortung? 6. Pausenaufsichten/Busaufsichten. 7. Erstellung der Aufsichtsregelung für die Lehrkräfte der GS Elsfleth. zurück. Senden. Drucken. nach oben.

  2. Das Aufsichtskonzept hat das Ziel, die Aufsichtspflicht und deren Grundsätze an unserer Grundschule verbindlich zu regeln. Regelmäßig sollen aktuelle Entwicklungen in die Evaluation einfließen und bei Bedarf Änderungen vorgenommen werden. 1. Rechtliche Grundlagen.

  3. Aufsichtskonzept Beraten im Schulvorstand: 03.05.2018 Verabschiedet in der Gesamtkonferenz: 07.05.2018 Evaluation und Weiterentwicklung: 06/2020 1. Rechtliche Grundlagen „Die Lehrkräfte haben die Pflicht, die Schülerinnen und Schüler in der Schule, auf dem Schulgelände, an

  4. Aufsichtskonzept der Grundschule Hude Süd. 1. Rechtliche Grundlage. „Die Lehrkräfte haben die Pflicht, die Schülerinnen und Schüler1 in der Schule, auf dem Schul-gelände, an den Haltestellen am Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule zu beaufsichtigen. Die Aufsicht erstreckt sich auch darauf, dass die ...

  5. Unser Aufsichtskonzept. Unsere Schule nimmt ihre Aufsichtspflicht wahr: während der Unterrichtszeiten u. sonstigen Schulveranstaltungen. vor dem Unterricht oder sonstigen Schulveranstaltungen. nach dem Unterricht für die Fahrschüler und bei unvorhersehba­rem Unterrichtsausfall auch für weitere Kinder.

  6. Aufsichtskonzept der Gerhart-Hauptmann-Grundschule Potsdam. erstellt: Mai 2022 1. Rechtliche Grundlagen: Diesem Konzept liegt das. aktuell gültige Brandenburgische Schulgesetz vom 2.8.2002 § 67, Abs. 2, S.4. die Verwaltungsvorschrift über die Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht im schulischen Bereich vom 8.Juli 1996.

  7. Das Aufsichtskonzept hat das Ziel die Aufsichtspflicht und deren Grundsätze an unserer Grund-schule verbindlich zu regeln. Regelmäßig sollen aktuelle Entwicklungen in die Evaluation einflie-ßen und bei Bedarf Änderungen vorgenommen werden. 2. Rechtliche Grundlagen. § 62 des NSchG regelt die Aufsichtspflicht an Schulen.