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  1. Baden-Württemberg hat auf einer Länge von 1.124 Kilometern gemeinsame Grenzen mit den Ländern Bayern (860 Kilometer), Hessen (171 Kilometer) und Rheinland-Pfalz (93 Kilometer). Im Westen bildet die Rheinmitte auf einer Länge von 179 Kilometer die gemeinsame Grenze mit dem Nachbarn Frankreich.

  2. Das Land wurde 1952 durch Zusammenschluss der kurzlebigen Nachkriegsländer Württemberg-Baden, (Süd-)Baden und Württemberg-Hohenzollern gegründet und befindet sich somit in der Tradition der alten Länder Baden und Württemberg, mit Einschluss der Hohenzollernschen Lande.

  3. Die Lage und Grenzen Baden-Württembergs lassen sich aus unterschiedlicher Perspektive betrachten: aus europäischer, deutscher und regionaler Sicht.

  4. Im Uhrzeigersinn ist Baden-Württemberg umgeben von Bayern, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Rheinland-Pfalz und Hessen. Die längste Grenze von Baden-Württemberg zu einem der Nachbarn ist die Grenze zu Bayern. Sie misst 860 Kilometer (km).

  5. Das Nachbarrecht in Baden-Württemberg 4 Kurz gesagt: Gedeihliches Miteinander bedarf der Regeln. Ein gutes Verhältnis unter Nachbarn setzt voraus, dass jeder weiß, woran er ist. Das Nachbarrecht schafft eine Basis für einen respektvollen Umgang miteinander.

  6. Die Länge des Bodenseeufers von Konstanz bis zur Landesgrenze zu Bay-ern beträgt ohne die Uferlänge des Untersees 86 km. Die Landesgrenze zu den Schweizer Nachbarn ist 316 km lang. Baden-Württem-berg grenzt hier an die Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau, Schaffhausen, Thurgau und Zürich.