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  1. 64.1 Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Festlegung der Gemeindegebietsteile und der Höhe des Geldbetrages nach § 48 Abs. 3 Satz 2 Nr. 8 der Landesbauordnung (Stellplatzablösesatzung) 66.1 Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung)

  2. Die Gemeindegebietsteile sind in den beigefügten Plänen mit einer schwarzen Linie umran-det und mit den neuen Numerierungen versehen worden. Die Pläne sind Bestandteil der Satzung. § 3 Ablösebeträge für KFZ- oder Garagenstellplätze.