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64.1 Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Festlegung der Gemeindegebietsteile und der Höhe des Geldbetrages nach § 48 Abs. 3 Satz 2 Nr. 8 der Landesbauordnung (Stellplatzablösesatzung) 66.1 Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung)
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Die Gemeindegebietsteile sind in den beigefügten Plänen mit einer schwarzen Linie umran-det und mit den neuen Numerierungen versehen worden. Die Pläne sind Bestandteil der Satzung. § 3 Ablösebeträge für KFZ- oder Garagenstellplätze.