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  1. Betreuungsrechtsreform 2023: Ein umfassender Überblick der Änderungen für Rechtsanwälte. Fachbeitrag der Zeitschrift FuR über Rahmenbedingungen für künftige Tätigkeit als Anwalt.

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  1. 4. Mai 2021 · I S. 882), in Kraft getreten am 01.01.2023 Gesetzesbegründung verfügbar. Bürgerliches Gesetzbuch § 1867 - Bestehen dringende Gründe für die Annahme, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gegeben sind, und...

    • Allgemeines
    • Formelle Voraussetzungen
    • Gefahr Im Verzug
    • Dringende Heilbehandlung
    • Rechtsprechung
    • Zeitschriftenbeiträge

    Durch eine einstweilige Anordnung des Betreuungsgerichteskann 1. ein Vorläufiger Betreuer (für maximal 6 Monate) bestellt (§§ 300, 301, 302FamFG), 2. ein vorläufiger Einwilligungsvorbehalt für den gleichen Zeitraum angeordnet (§ 300Abs.1 FamFG); 3. ein Betreuer im Eilfall entlassen (§ 300Abs. 2 FamFG) oder 4. eine vorläufige Unterbringung (für max....

    das Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses (§ 300Abs. 1 Nr. 2 FamFG), das - entgegen dem Wortlaut der Bestimmung - nicht lediglich über den „Zustand”, sondern insbesondere über die Betreuungsgründe...
    die Bestellung eines Verfahrenspflegers (§ 300Abs. 1 Nr. 3 FamFG) und
    die persönliche Anhörung des Betroffenen (§ 300Abs. 1 Nr. 4 FamFG).

    Ist Gefahr im Verzug, das heißt, es droht ein Schaden für den Fall, dass nicht sofort gehandelt wird, kann die einstweilige Anordnung nach § 301 FamFG noch vor Anhörung des Betroffenen und Bestellung eines Verfahrenspflegers ergehen (eilige einstweilige Anordnung). Diese Handlungen müssen dann aber nachgeholt werden. Bei dieser eiligen einstweilige...

    Würde selbst die Bestellung eines Betreuers durch eilige einstweilige Anordnung zu lange dauern (beispielsweise weil ein ins Koma gefallener Patient unbedingt noch am selben Tag operiert werden muss), kann das Betreuungsgericht als Notbetreuer nach § 1867 BGB selbst an Stelle des noch nicht bestellten Betreuers handeln. Besondere Verfahrensvorschri...

    BayObLG, Beschluss vom 02.06.2004,3Z BR 065/04, FamRZ 2004, 1814- Vorläufiger Einwilligungsvorbehalt trotz General- und Vorsorgevollmacht: 1. Erledigt sich die Anordnung eines vorläufigen Einwilligungsvorbehalts, kann dessen Rechtmäßigkeit bei der wegen § 69h FGG weiterhin erforderlichen Prüfung nur bejaht werden, wenn auch die Bestellung eines vor...

    Götsche: Einstweilige Anordnungen nach dem FamFG, ZFE 2009, 124
    Hoffmann: Freiheitsentziehende Unterbringung und Maßnahmen auf Grundlage einer einstweiligen Maßregel des Betreuungsrechtes; R&P 2010, 24
    Kretz: Einstweilige Anordnungen in Betreuungs- und zivilrechtl. Unterbringungssachen nach dem FamFG; BtPrax 2009, 160
    Ruhl: Einstweilige Anordnungen im Betreuungs- und Unterbringungsrecht; FuR 1994, 254
  2. § 1867 Einstweilige Maßnahmen des Betreuungsgerichts. Bestehen dringende Gründe für die Annahme, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gegeben sind, und konnte ein Betreuer noch nicht bestellt werden oder ist der Betreuer an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert, so hat das Betreuungsgericht die dringend erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

  3. 6. Mai 2024 · § 1867 Einstweilige Maßnahmen des Betreuungsgerichts. § 1867 hat 1 frühere Fassung und wird in 13 Vorschriften zitiert.

  4. § 1867 BGB Einstweilige Maßnahmen des Betreuungsgerichts Bestehen dringende Gründe für die Annahme, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gegeben sind, und konnte ein Betreuer noch nicht bestellt werden oder ist der Betreuer an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert, so hat das Betreuungsgericht die dringend ...

  5. Bestehen dringende Gründe für die Annahme, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gegeben sind, und konnte ein Betreuer noch nicht bestellt werden oder ist der Betreuer...

  6. § 1867 Einstweilige Maßnahmen des Betreuungsgerichts Bestehen dringende Gründe für die Annahme, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gegeben sind, und konnte ein Betreuer noch nicht bestellt werden oder ist der Betreuer an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert, so hat das Betreuungsgericht die dringend ...