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  1. Die Bewilligungsbehörde Forst ist zuständig für die Bewilligung von Waldumbau, Jagdabgabe, Waldschutz und andere forstliche Angelegenheiten. Hier finden Sie die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Templin und Karnzow.

  2. Die Bewilligungsbehörde Forst ist zentraler Fördermittelverwalter über die Richtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen. Zu den Formularen der Anträge, der Verwendungsnachweise, zu Kontakten und weiteren Informationen gelangen Sie durch einen Mausklick ...

  3. Dienstsitz Templin Vietmannsdorfer Str. 39 17268 Templin. Dienstsitz Karnzow Karnzow Nr. 4 16866 Kyritz

  4. www.templin.de › templiner › buergerserviceFormulare - Stadt Templin

    Formulare. Auf dieser Seite finden Sie Antragsformulare, die größtenteils bei der Stadt Templin einzureichen sind. Dabei ist es wichtig, die Anträge jeweils mit Datum und Unterschrift zu versehen. Die mit * gekennzeichneten Anträge können dann eingescannt auch per Mail zugeschickt werden.

  5. Die Bewilligungsbehörde \"Forstliche Förderung\" ist zuständig für die Vergabe von Zuschüssen für forstwirtschaftliche Maßnahmen und Zusammenschlüsse in Brandenburg. Sie ist nicht identisch mit der Bewilligungsbehörde Templin, die für die Abfallentsorgung zuständig ist.

  6. Die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe gilt bis zum 31. Dezember 2027. Die Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg.

  7. Die Bewilligungsbehörde ist zentraler Fördermittelverwalter für verschiedene Richtlinien zur Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben und Zusammenschlüsse in Brandenburg. Sie ist nicht identisch mit der Behörde in Templin, die für die Förderung von Landwirtschaft zuständig ist.